Die Gastronomie sieht sich aktuell in schweren Zeiten. Nach wochenlangen Schließungen gelten inzwischen strenge Auflagen für die Bewirtung von Gästen. Insbesondere in geschlossenen Räumen müssen strenge Hygienevorschriften beachtet werden. Eine Auslastung der räumlichen Kapazitäten ist so meist unmöglich. Gleichzeitig meiden viele Menschen aus Angst vor einem Infektionsrisiko Restaurants, Cafés und Bars freiwillig. Eine Ausnahme bildet die Bewirtung im Freien. Straßencafés, Biergärten und Lokale mit Freiflächen können zumindest einen Teil ihrer Verluste so auffangen. Wenn der Sommer in wenigen Wochen endgültig endet und die Temperaturen fallen, werden sich nur noch wenige Hartgesottene für einen ausgiebigen Aufenthalt im Freien begeistern können.
Eine Möglichkeit, auch über den Sommer hinaus Freiflächen zu nutzen, wäre der Einsatz von Heizstrahlern, welche die Umgebungsluft in ihrem unmittelbaren Umfeld gastfreundlich erhöhen. Aktuell stehen dieser Lösung jedoch in vielen Bundesländern geltende gesetzliche Regelungen im Wege. Die Infrarot-Heizstrahler des Anbieters RAABoTherm® nutzen Strahlungswärme, vergleichbar den natürlichen Sonnenstrahlen und sind durch die direkte Erwärmung von Personen, Wänden und Mobiliar deutlich effizienter.
Die Bundesregierung und die selbstverantwortlichen Landesregierungen haben den Klimaschutz zu einem übergeordneten Ziel erklärt. Hieraus folgen zahlreiche Gesetze und Vorschriften, die vor allen Dingen die Menge der regelmäßigen CO2-Emission reduzieren sollen. In vielen Bundesländern und Kommunen sind dieser Regelung unter anderem die in den letzten Jahren in der Gastronomie zunehmend beliebten Heizstrahler für den Außenbereich durch Verbote zum Opfer gefallen.
Das Verbot bezieht sich vor allen Dingen auf gasbetriebene Heizstrahler, die im Ruf stehen, im Betrieb unverhältnismäßige Mengen CO2 zu produzieren. Aktuell diskutieren Verantwortliche des Gastronomiegewerbes und der zuständigen Behörden über eine zumindest zeitweilige Lockerung der Vorschriften bzw. die unbürokratische Erteilung von Sondergenehmigungen für Gaststättenbetreiber.
„Unsere Infrarotheizstrahler arbeiten elektrisch und zeichnen sich grundsätzlich durch eine deutlich geringere CO2-Emission im Vergleich zu Gas-Heizstrahlern aus“, weiß Julian Raab, Geschäftsführer von RAABoTherm®. Im Gegensatz zu gasbetriebenen Heizgeräten sind elektrische Infrarotstrahler deutlich flexibler im Einsatz und können neben freistehender Säulenbauweise auch als platzsparend Sonnenschirmheizstrahler genutzt werden. „Dabei geht es nicht alleine darum, eine Außenfläche dauerhaft auch in Herbst und Winter zu nutzen“, weiß Raab. „Eine auch an kalten Tagen genutzte Terrasse senkt die Hemmschwelle vieler Gäste, auch die Innenräume eines Lokals zu betreten“, erklärt der Infrarotwärme-Spezialist.