Die jüngst stattgefundene Gläubigerversammlung der BWF-Stiftung brachte viele neue Erkenntnisse. Einige Vermittler sollen bis zu 20 % der Anlagesumme als Provision eingestrichen haben.
Ins Fadenkreuz geraten somit einmal mehr die Vermittler der Anlage, als vermeintlich schwächstes und am einfachsten zugängliches Glied der Kette. Die Ausführungen von Insolvenzverwalter Kübler geben Wasser auf die Mühlen. Bis zu 20 % sollen Vermittler an Provision erhalten haben und haben damit ein Geschäft vermittelt, das so wohl kaum hatte aufgehen können.
Dies könnte für die Berater unter mehreren rechtlichen Blickwinkeln nicht unkritisch sein. Anlegeranwälte werden künftig wie folgt argumentieren: Zum einen besteht eine zivilrechtliche Pflicht, den Anleger aufzuklären, wenn bei dem in Aussicht genommenen Geschäft Innenprovisionen in Höhe von mehr als 15 % aus der vom Anleger einbezahlten Summe abfließen. Zum Anderen stellen Abflüsse in dieser Höhe wohl auch die Plausibilität der Anlage in Frage.
Allerdings bestehen gute Gegenargumente. Insbesondere konnten zahlreiche Vermittler, die gegenwärtig von Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek, Partner der Sozietät Peres & Partner, vertreten werden, die Provisionshöhen nicht kennen, womit auch die Haftung entfallen dürfte.
Ferner ist auch mit dem Missverständnis aufzuräumen, dass jede Vertriebseinheit 20 % Provision erhalten habe. Sochurek vertritt eine Gruppe von Vermittlern, die unter dem Dach ihres Zusammenschlusses eine Provisionshöhe von 7,5 % erhielten. Sochurek: „Hier liegt keinerlei Fehlverhalten vor, weder übersteigt die Provisionshöhe die relevanten 15 %, noch musste es unbedingt bei branchenüblichen Provisionshöhen zu Zweifeln an der Plausibilität der Anlage kommen!“
Zur Bündelung der Vermittlerinteressen hat Sochurek auf seiner Vermittlerplattform www.finanzberaterhaftung.de eine Vermittlervereinigung gegründet, wie er dies schon in der Vergangenheit erfolgreich praktiziert hat betreffend anderer fehlgeschlagener Anlagen.
Sochurek: „Wir gehen proaktiv mit dem Thema um. Es geht darum, von Beginn an, eine optimale Vertretung der Vermittler zu gewährleisten. Wir unterstützen im Umgang mit Kunden ebenso wie bei der Haftungsabwehr.“