Bei den wirtschaftlich angeschlagenen POC Fonds geht es für die Anleger um zwei Fragen: Ist die Rückforderung der Ausschüttungen rechtmäßig und können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. „Mit der Rückforderung der Ausschüttungen haben die Vermittler nichts zu tun. Und auch Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung dürften im Einzelfall schwer beweisbar sein“, so Rechtsanwalt Sochurek, der auf Vermittlerhaftung ist und bisher alle Klagen beispielsweise gegen Infinus-Vermittler abwehren konnte.
Auch in Sachen POC war Sochurek schon erfolgreich. In einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Heilbronn nahm ein Anleger des Fonds POC Growth 2 seine Klage wegen angeblicher Falschberatung zurück (Az.: Ka 8 O 373/14). Schon in dieser Verhandlung wurde klar, dass wahrscheinlich keine Prospektfehler vorliegen und auch die Vorwürfe einer fehlerhaften Anlageberatung einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten würden.
Dennoch hält Sochurek es für wahrscheinlich, dass selbst ernannte Anlegeranwälte weiterhin versuchen werden, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. „Diese Ansprüche werden sich dann wahrscheinlich auch gegen die Vermittler als vermeintlich schwächstes Glied der Kette richten“, so Sochurek. Allerdings ist er zuversichtlich, dass diese Klagen wie auch schon in der Verhandlung am Landgericht Heilbronn ins Leere laufen werden.
Zur Bündelung der Interessen der POC-Vermittler hat Sochurek auf seiner Vermittlerplattform www.finanzberaterhaftung.de eine Vermittlervereinigung gegründet, wie er dies schon in der Vergangenheit erfolgreich praktiziert hat betreffend anderer fehlgeschlagener Anlagen.
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