"Wenn ein Zirkus sich eines Fachberaters bemüht, der in den USA bereits mehrfach wegen mangelhafter Tierhaltung verurteilt wurde, ist es nicht verwunderlich, vor Gericht gegen PETA zu verlieren", kommentiert Dr. Edmund Haferbeck, juristischer Berater bei PETA, den Beschluss des Bundesgerichtshofs. "Circus Krone hat sich nach eigenen Angaben bis 1999 noch vom Chef der Hawthorn Corporation beraten lassen und versuchte vergeblich, die von PETA enthüllte Information über die kriminellen Machenschaften des Beraters verbieten zu lassen. Es ist also nicht überraschend, solch eine unzulängliche Tierhaltung bei Circus Krone vorzufinden."
Circus Krone, vertreten durch den Hamburger Anwalt W. Scheuerl und die BGH-Anwältin von Gierke, scheiterte damit zum dritten Mal mit dem Ansinnen, die mit teils versteckter Kamera gedrehten Aufnahmen über die Tierhaltung im Zirkus untersagen zu lassen. Das Videomaterial bildete den Auftakt zu PETAs Kampagne für ein Wildtierhaltungsverbot in Zirkussen und diente als Beleg für die erheblichen Mängel im Betrieb des größten und wohlhabendsten Zirkusses in Deutschland. Auch die Staatsanwaltschaft München I warf Circus Krone strafrechtlich relevante Tierquälerei bei der Tierhaltung vor, ohne allerdings den Zirkus anzuklagen.
PETAs Kampagne gegen die Wildtierhaltung in Zirkussen hat dieser Tage einen wichtigen Etappensieg errungen: Der Bundesrat hat in einer Entschließung an die Bundesregierung am 25. November das Verbot der Haltung von einigen Wildtieren in Zirkussen beschlossen - darunter auch Elefanten. Ein offizielles Gutachten bescheinigt den meisten Elefanten, die im Circus Krone gehalten werden, chronische Krankheiten - bedingt durch die unzulänglichen Haltungsbedingungen im Zirkus.
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