"Den Zoos ist es verboten, selbst Tiere zu töten. Deswegen nutzen sie den Umweg über dubiose Tierhändler, um ihre überflüssigen Tiere loszuwerden", erklärt PETAs wissenschaftlicher Berater Dr. Edmund Haferbeck. Der quantitative Umfang des aufgedeckten Tierhandels verstößt gegen den im Tierschutzgesetz festgeschriebenen ausdrücklichen "Ausnahmecharakter" der Tötung von Tieren im Zoo. Außerdem sollte laut Tierschutzgesetz "eine Vermehrung von Zootieren grundsätzlich nur ermöglicht werden, wenn auch für die Nachkommen eine artgemäße Unterkunft gesichert ist" (Tierschutzgesetz, Vahlen 2007, §17 TierSchG, S.467). Für Dr. Haferbeck ist klar: "Bei diesem Fall handelt es sich lediglich um die Spitze des Eisbergs im Handel mit Tieren aus zoologischen Einrichtungen." Die geringe Wertschätzung für die "Ware Tier" wird in den vertraulichen Dokumenten deutlich, in denen Bode beispielsweise den Wert von zehn grünen Leguanen und fünf Streifenbasilisken mit Null ansetzt.
Illegaler Tierhandel
PETA stellt Strafanzeige gegen mehrere deutsche Zoos
"Den Zoos ist es verboten, selbst Tiere zu töten. Deswegen nutzen sie den Umweg über dubiose Tierhändler, um ihre überflüssigen Tiere loszuwerden", erklärt PETAs wissenschaftlicher Berater Dr. Edmund Haferbeck. Der quantitative Umfang des aufgedeckten Tierhandels verstößt gegen den im Tierschutzgesetz festgeschriebenen ausdrücklichen "Ausnahmecharakter" der Tötung von Tieren im Zoo. Außerdem sollte laut Tierschutzgesetz "eine Vermehrung von Zootieren grundsätzlich nur ermöglicht werden, wenn auch für die Nachkommen eine artgemäße Unterkunft gesichert ist" (Tierschutzgesetz, Vahlen 2007, §17 TierSchG, S.467). Für Dr. Haferbeck ist klar: "Bei diesem Fall handelt es sich lediglich um die Spitze des Eisbergs im Handel mit Tieren aus zoologischen Einrichtungen." Die geringe Wertschätzung für die "Ware Tier" wird in den vertraulichen Dokumenten deutlich, in denen Bode beispielsweise den Wert von zehn grünen Leguanen und fünf Streifenbasilisken mit Null ansetzt.