Die Pfälzer Weinbaubetriebe können eine Vollmitgliedschaft erwerben. Zudem können Personen oder Vereinigungen, die ein Interesse an der Förderung des Weinbaus haben, Pfalzwein als Fördermitglied unterstützen. Für beide Arten der Mitgliedschaft wird ein jährlicher Beitrag erhoben, dessen Höhe der neue Pfalzwein-Vorstand festsetzen wird. Ein Formular für die Mitgliedschaft findet sich auf www.pfalz.de im Footer unter dem Stichwort »Service für Winzer«.
Die Neuordnung war notwendig geworden, nachdem der Landesrechnungshof im Juli 2018 die Existenz von drei Absatzfördereinrichtungen in der Pfalz beanstandet hatte. Neben Pfalzwein hatten auch die Bereichsweinwerbungen der Südlichen Weinstraße und der Deutschen Weinstraße/Mittelhardt Gelder aus der Absatzförderabgabe erhalten. In diesen beiden Bereichsweinwerbungen - aber nicht bei Pfalzwein - konnten die Weingüter und Winzergenossenschaften der Pfalz bislang Mitglied werden.