Nach fünf Jahren der juristischen Auseinandersetzung steht damit fest, dass die Werbeabgabe für Pfälzer Weine rechtmäßig ist", sagte Riedmaier. Das Gericht hatte in seinem Beschluss unter anderem darauf hingewiesen, dass Werbemaßnahmen auf privatunternehmerischer Basis nicht mit annähernd gleichen Erfolgsaussichten möglich seien. Damit bestätigt die Karlsruher Entscheidung laut Riedmaier die überwältigende Mehrheit der Pfälzer Weingüter und Winzergenossenschaften, die ein gemeinschaftliches Marketing für Pfälzer Wein für notwendig halten. Diesen tausenden von Betrieben, die die Abgabe in den vergangenen Jahren ohne Widerspruch gezahlt und damit ihre Zustimmung zur Arbeit von Pfalzwein signalisiert hätten, dankte sie ausdrücklich. "Das Urteil gibt uns Rückenwind für die zukünftige Arbeit im Interesse des Pfälzer Weins und der Pfälzer Weinbaubetriebe, denn nun ist die Finanzierungsgrundlage sicher", hob Riedmaier hervor. Vor dem Karlsruhe Gericht hatten bereits der Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig, das Oberverwaltungsgericht in Koblenz und das Verwaltungsgericht in Neustadt die Abgabe für die Bewerbung des Pfälzer Weins für verfassungsgemäß erklärt.
"Rückenwind für gemeinschaftliche Weinwerbung"
Nach fünf Jahren der juristischen Auseinandersetzung steht damit fest, dass die Werbeabgabe für Pfälzer Weine rechtmäßig ist", sagte Riedmaier. Das Gericht hatte in seinem Beschluss unter anderem darauf hingewiesen, dass Werbemaßnahmen auf privatunternehmerischer Basis nicht mit annähernd gleichen Erfolgsaussichten möglich seien. Damit bestätigt die Karlsruher Entscheidung laut Riedmaier die überwältigende Mehrheit der Pfälzer Weingüter und Winzergenossenschaften, die ein gemeinschaftliches Marketing für Pfälzer Wein für notwendig halten. Diesen tausenden von Betrieben, die die Abgabe in den vergangenen Jahren ohne Widerspruch gezahlt und damit ihre Zustimmung zur Arbeit von Pfalzwein signalisiert hätten, dankte sie ausdrücklich. "Das Urteil gibt uns Rückenwind für die zukünftige Arbeit im Interesse des Pfälzer Weins und der Pfälzer Weinbaubetriebe, denn nun ist die Finanzierungsgrundlage sicher", hob Riedmaier hervor. Vor dem Karlsruhe Gericht hatten bereits der Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig, das Oberverwaltungsgericht in Koblenz und das Verwaltungsgericht in Neustadt die Abgabe für die Bewerbung des Pfälzer Weins für verfassungsgemäß erklärt.