Wie das statistische Bundesamt am letzten Freitag mitteilte, erhöhte sich 2010 die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer um 7,5 % gegenüber dem Vorjahr von 4,3 auf 4,6 Milliarden Euro. Diesem Wert zugrunde liegen Erbschaften und Schenkungen von insgesamt 30,6 Milliarden Euro. Damit ist der einst von Statistischem Bundesamt und Deutscher Bundesbank prognostizierte Vermögenstransfer im Zuge von Erbschaften in Höhe von 2,2 Billionen Euro bis zum Jahr 2010 noch in vollem Gange.
Zwar ging aufgrund der mit der Erbschaftsteuerreform verbundenen höheren Freibeträge die Anzahl der steuerpflichtigen Erbschaften und Vermächtnisse gegenüber 2009 um 17,2 % zurück. Der Wert der Vermögensübergänge nahm hingegen um 4,6 % auf 15,9 Milliarden Euro zu. Die Zahl der steuerpflichtigen Schenkungen verringerte sich laut Statistischem Bundesamt um 33,0 %, was nicht nur auf die erhöhten Freibeträge, sondern auch auf vorgezogene Schenkungen in 2009 zurückzuführen ist, die noch von einer Besteuerung nach altem Recht profitieren wollten.
Insbesondere für Personen und Unternehmer, die bei Schenkungen und Erwerben von Todes wegen schnell über den Freibeträgen liegen und Vermögen auch nicht nur im Kreise der durch die Erbschaftsteuerreform mit Freibeträgen besser gestellten Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Kindern und Enkeln übertragen, ist professionelle Vermögensnachfolgeplanung nach wie vor unerlässlich.
Aber auch bei prinzipiell im Rahmen der Freibeträge stattfindenden Schenkungen und Erbschaften darf nicht vergessen werden, dass steuerliche Themen nur ein Teil einer ganzheitlichen Vermögensnachfolgeplanung ausmachen. Die Gestaltung der erbrechtlichen Nachfolge bedarf auch weiterhin professioneller Unterstützung.
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