Anlageberater im Fokus von Aufsicht und Regulierern
Im Zuge der Finanzmarktkrise ist die Anlageberatung seitens des Gesetzgebers zunehmend in den Mittelpunkt von Regulierungsbemühungen geraten. Nach der Verlängerung der Beraterhaftung und der Einführung eines verpflichtenden Beratungsprotokolls, wurde jüngst das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz verabschiedet. Daraus ergibt sich eine deutliche Verschärfung von Maßnahmen bei Falschberatung in Form einer Erweiterung des Katalogs bußgeldbewehrter Ordnungswidrigkeiten. Außerdem sollen sämtliche Anlageberater und Vertriebsbeauftragte von Banken in einer nichtöffentlichen Datenbank der BaFin erfasst werden, um so bei Verstößen gegen anlegerschützende Vorschriften einzelne Mitarbeiter verwarnen oder für die Beratung sperren zu können.
Berater sehr an regulatorischen Veränderungen interessiert...
Laut Branchenangaben sind ca. 300.000 Bankberater von diesen regulatorischen Verschärfungen betroffen. Insbesondere das Beraterregister wurde von Branchenvertretern mehrheitlich als "bürokratisches Monster" kritisiert. Vor dem Hintergrund aktueller regulatorischer Maßnahmen hat das PFI Private Finance Institute der EBS Business School erstmalig Bankberater in einer umfassenden Studie zu ihrem Beratungsalltag befragt.
Dabei zeigt sich, dass über 70% der Berater ein starkes bis sehr starkes Interesse an den aktuellen regulatorischen Entwicklungen haben und sich immerhin 25% noch mäßig für diese interessieren.
... aber im Detail bisher größtenteils schlecht informiert
Nach den zahlreichen Einzelmaßnahmen befragt, zeigt sich jedoch, dass sich die Berater einzig zum Produktinformationsblatt überwiegend gut bis sehr gut informiert fühlen. Dieses wird bereits von zahlreichen Kreditinstituten eingesetzt und durch die Berater konsequent genutzt.
Insbesondere bei den sie unmittelbar auch persönlich betreffenden regulatorischen Aspekten des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetztes fühlen sich die Berater zu großen Teilen jedoch nur teilweise oder sogar schlecht informiert. So geben 50% der Befragten an, über die Qualifizierung von Falschberatung als Ordnungswidrigkeit mit der Möglichkeit der Sanktionierung von Falschberatung mit Bußgeldern nur schlecht bis sehr schlecht informiert zu sein. Auch über die Möglichkeit, durch die BaFin bei Verstößen gegen anlegerschützende Vorschriften eine bis zu 2-jährige Betätigungssperre über den Arbeitsgeber auferlegt zu bekommen, fühlen sich 50% schlecht bis sehr schlecht informiert. Weitere 25% schätzen ihren diesbezüglichen Kenntnisstand als ausreichend, lediglich 25% als gut bis sehr gut ein.
Ihre Kenntnisse hinsichtlich des oft und kontrovers diskutierten Beraterregisters bei der BaFin bezeichnen nur 30% als gut oder sehr gut.
Es zeigt sich, dass trotz intensiver Debatten um das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz und die WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV) der Kenntnisstand der betroffenen Berater in großen Teilen sehr gering ist. Dies überrascht angesichts der von den Branchenverbänden intensiv geführten Diskussion und der den einzelnen Berater auch unmittelbar potenziell treffenden Konsequenzen.
Im Ergebnis scheint daher die Verbesserung der brancheninternen Kommunikation mit den unmittelbar durch derartige regulatorische Veränderungen betroffenen Berater oberste Priorität zu haben. Als Reaktionen der Banken auf die aktuellen regulatorischen Veränderungen nennen die Befragten Schulungsmaßnahmen (47%), eine Überarbeitung von Beratungsprozessen (44%) und den Ausbau von Compliance-Maßnahmen (40%).
Dabei sollten Weiterbildungsbemühungen jedoch nicht nur in der Information über potenzielle Sanktionsmechanismen liegen, sondern vielmehr auf die für eine anleger- und objektgerechte Beratung erforderlichen Grundlagen und deren Integration und Dokumentation im Beratungsprozess fokussieren.
EBS hat deutschlandweit 1.400 Bankberater zu Ihrer Meinung befragt
Die genannten Ergebnisse sind Teil der durch das PFI Private Finance Institute der EBS Business School durchgeführten Studie "Anlageberatung in Deutschland - The Bankers' View". Mit der Studie hat die EBS Business School von Mitte März bis Mitte Mai 2011 erstmalig Bankberater aller Institutsgruppen und Kundensegmente zu ihrem Beratungsalltag und zu ihrer Meinung über aktuelle Regulierungsbemühungen befragt. Insgesamt haben sich 1.400 Berater an der Befragung beteiligt.
Die Studie wurde von zahlreichen Branchen- und Medienpartnern, wie Elaxy, Gschwind Software, vwd group, Die Bank, Banken+Partner, Bankingclub, Bankingsnews, Bankmagazin, Börse Online, Cash, Finance Forum Germany, finanztreff.de, Handelsblatt, Das Investment, Onvista, Portfolio International, Scoach und Der Zertifikateberater aktiv unterstützt. So stieß sie nicht nur bei den teilnehmenden Beratern sondern auch in der Branche insgesamt auf sehr große Resonanz.
Die detaillierten Studienergebnisse werden erstmals im Rahmen des am 7. Juni 2011 in Wiesbaden stattfindenden Finance Forum Germany der Öffentlichkeit vorgestellt.
Weitere Hintergrundinformationen zur Studie finden sich auf www.ebs-umfrage.de
Über die EBS Universität für Wirtschaft und Recht (i.Gr.)
Die EBS Universität für Wirtschaft und Recht (i.Gr.) ist die erste Wirtschaftsuniversität in Deutschland.
Die EBS Business School bildet, als Pionier der deutschen Business Schools, seit 1971 künftige Führungspersönlichkeiten mit internationaler Perspektive aus. Als eine der renommiertesten Betriebswirtschaftlichen Fakultäten des Landes steht sie für wissenschaftliche Exzellenz in Forschung und Lehre, Innovation und Unternehmergeist. Forschung und Studium werden stetig ausgebaut, aktualisiert und internationalisiert. Im Verständnis der EBS bedeutet Leadership mehr als Gewinnmaximierung und Shareholder Value. Sie legt großen Wert darauf, dass die Studierenden ihre Persönlichkeit entwickeln können, soziale Verantwortung übernehmen, ethisch handeln, nachhaltig und werteorientiert entscheiden.
Die EBS Law School ist die jüngste juristische Fakultät in Deutschland. Als solche hat sie den Anspruch, auch die modernste und innovativste zu sein und in der deutschen Juristenausbildung neue Standards zu setzen. Ab Herbst 2011 bietet die EBS Law School am Standort Wiesbaden als erste und einzige Universität in Deutschland ein vollwertiges, klassisches Jurastudium mit integriertem Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht an. Das Ausbildungsprofil geht vom klassischen Jura-Studium mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung (früher: 1. Staatsexamen) aus. Mit dem Bachelor of Laws (LL.B.) und einem integrierten Master of Arts in Business erwerben die Absolventen der EBS Law School drei hochwertige Abschlüsse der EBS Law School und der EBS Business School in nur 4,5 Jahren. Partner der EBS Law School sind renommierte (Groß-) Kanzleien ebenso wie der Bundesgerichtshof, die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Richterbund.