„Mit der Pflegereform stellt der Staat wichtige Weichen für die Pflege in Deutschland“, sagt Martin Wysocki, einer der Entwickler des Franchisekonzeptes Pflegehelden®. Pflegebedürftigkeit wird zukünftig nach neuen Maßstäben bewertet und löst das alte System der Pflegestufen zum 01. Januar 2017 ab. Als Grundsatz gilt: Niemand darf nach dem neuen Einstufungsverfahren schlechter gestellt werden und niemand, der bis zum 31.12.2016 Leistungen der Pflegeversicherung erhält, muss einen neuen Antrag
stellen.
Nach dem neuen Pflegestärkungsgesetz werden Pflegebedürftige mit körperlichen Einschränkungen automatisch in den nächst höheren Pflegegrad eingestuft; Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen in den übernächsten Pflegegrad. „Diese Änderungen führen zur Stärkung der häuslichen Pflege“, so Wysocki. Angehörige haben zukünftig mehr Möglichkeiten und ihnen stehen mehr Mittel zur Verfügung. Wiederholungsbegutachtungen erfolgen nicht vor 2019, sodass Änderungen nicht zu erwarten sind.
Sechs Bereiche für die Begutachtung eines Pflegefalls
Die Begutachtung eines Pflegefalls erfolgt in den Bereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Jeder Bereich wird unterschiedlich gewichtet. Die Ergebnisse der Einzelbewertungen werden zu einer Gesamtbewertung addiert. Daraus erfolgt die Einstufung in einen der fünf neuen Pflegegrade, die ab 2017 die alten drei Pflegestufen ablösen. Die Einstufung der Pflegegrade erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder andere Prüforganisationen mit Hilfe des neuen Begutachtungs-Assessments (NBA).
Weiterführende Informationen unter www.pflegehelden.de