„Wir wissen, wie wertvoll eine 24-Stunden-Pflege für die betreuten Menschen ist. Damit die Betreuung nicht zu einer unnötig kostspieligen Angelegenheit wird, ist es wichtig, einen Überblick über die steuerlichen Möglichkeiten zu haben“, erklärt Philip Walter, Geschäftsführer der Pflegehelden Franchise GmbH. Mögliche Steuervergünstigungen, die neben Leistungen der Pflegeversicherung die Pflege erleichtern, sollten im Vorweg auch immer mit dem betreuenden Steuerberater abgesprochen werden.
Steuervorteile für häusliche Pflege
Grundsätzlich können sämtliche Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einem Betrag von 20.000 € jährlich von der Steuer abgesetzt werden. Bei einer Abzugsfähigkeit von 20 % wird die Steuerschuld dann um maximal 4.000 € gemindert. Als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden können neben reinen Pflegekosten auch Garten- oder Reinigungsarbeiten.
Verhinderungspflege
Jede privat pflegende Person kommt einmal an ihre pflegerischen Grenzen oder ist einfach verhindert. Mit der Verhinderungspflege ermöglicht die Pflegeversicherung pflegenden Angehörigen einmal auszuspannen. „Die Verhinderungspflege wird bisher viel zu selten in Anspruch genommen“, weiß Walter und „für diese Ersatzpflege können auch wir als vermittelnder Dienstleister genutzt werden.“
Die Pflegekräfte von Pflegehelden betreuen pflege- und betreuungsbedürftige Menschen rund um die Uhr zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung, sodass sich pflegende Angehörige unbesorgt für längstens 42 Tage im Jahr aus der Pflege zurückziehen können, um selbst wieder Kraft zu schöpfen.
Wer als eingetragener pflegender Angehöriger einen Personalvermittler, wie die Pflegehelden, mit der Pflege beauftragt, hat ebenso ein Recht auf Verhinderungspflege wie pflegende Angehörige die selbst pflegen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Pflege seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen ausgeübt wurde. Der Höchstsatz für die Verhinderungspflege in dem Zeitraum beläuft sich auf 1.612 €, plus den halben persönlichen Pflegesatz.