Im gleichen Zuge wird der Wechsel in die private Krankenversicherung für sozialversicherungspflichtige Angestellte und Arbeitnehmer deutlich vereinfacht. Hier wurde die Verkürzung der Wartezeit von drei auf ein Jahr beschlossen. Dabei dient die Versicherungspflichtgrenze weiterhin als Messlatte. Somit können Angestellte bereits in 2011 in die PKV wechseln, wenn das Bruttoeinkommen in 2010 die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.950 Euro überschritten hat. Das unabhängige Verbraucherportal http://www.pkv-private-krankenversicherung.net/... warnt vor einem übereilten Wechsel der Krankenversicherung.
Da eine solche Entscheidung langfristig getroffen werden sollte, ist die Berücksichtigung der Lebensplanung entscheidend. So können sich kinderreiche Familien mit der kostenlosen Mitversicherung in der Familienkrankenversicherung der Gesetzlichen günstiger versichern als in der PKV. Für alleinstehende oder Paare ohne Kinder kann dagegen die private Krankenversicherung Vorteile im Preis und vor allem in den umfangreicheren Leistungen bieten. Eine Entscheidungshilfe bietet hier ein kostenloser Service zum PKV Vergleich unter http://www.pkv-private-krankenversicherung.net/... mit einem Vergleich zahlreicher Krankenversicherungsgesellschaften und ihrer Tarifauswahl.