Die Bauwirtschaft hat sich längst auf die Wünsche der Häuslebauer eingestellt. Sie bietet verschiedene Möglichkeiten für sparwillige Bauherren. Vom Selbstbauhaus bis zum Fast-Fertighaus reicht die Palette. Solche Bauvorhaben haben eins gemeinsam: Selbst erbrachte Arbeiten werden aus dem angebotenen Leistungskatalog herausgenommen und anteilig vom kalkulierten Baupreis abgezogen. Die Unternehmen besitzen dazu detaillierte Listen, in denen jeder Eigenleistung ein bestimmter Wert zugewiesen ist. Die einzelnen Beträge werden dem Investor gutgeschrieben. Positiv: Das Verfahren ist transparent, jeder Bauherr kann nachrechnen, ob er mit dem angebotenen Preisnachlass zufrieden ist.
"Bevor Eigenleistungen im Vertrag festgeschrieben werden, sollte man aber genau nachrechnen, ob die angesetzten Preise auch realistisch sind", rät Robert Anzenberger, Vorstand des bundesweit tätigen Immobilienvermittlers PlanetHome. Untersuchungen von Verbraucherschützern zeigen, dass Eigenleistungen oft sehr unterschiedlich bewertet werden. So würden Fliesenarbeiten mit Summen zwischen 1.500 und 7.000 Euro vergütet, Bodenbelagsarbeiten zwischen 1.350 und 3.700 Euro und Malerarbeiten in einer Spanne zwischen 1.000 und 6.500 Euro. Handwerklich Versierte erkennen schnell, dass es sich kaum lohnt, für 1.000 Euro das ganze Haus zu streichen. Soviel kostet beinahe schon das Material. Im Gegenteil, die Eigenleistung wird dann sehr wahrscheinlich teurer, als wenn die Baufirma es gemacht hätte.
"Bei derart geringen Vergütungen lohnt es kaum, selbst die Initiative zu ergreifen", findet Anzenberger. Bei der Kalkulation sei daher zu prüfen, ob es sich überhaupt rechnet, eine bestimmte Arbeit aus dem Angebot des Herstellers herauszunehmen. Wird die Position so günstig angeboten, dass der Eigenleister weder durch Materialeinkauf noch durch den Einsatz eigener Zeit und Arbeitskraft etwas spart, könne man getrost auf die Eigenleistung verzichten. Um Fehleinschätzungen zu vermeiden, sollte man sich vor Vertragsabschluss über die ortsüblichen Preise bei Handwerkern und Baustoffhändlern informieren.
Wichtig ist außerdem, nachteilige Vertragsformulierungen zu vermeiden. Vorsicht ist zum Beispiel geboten, wenn es im Vertrag lapidar heißt: "Eigenleistungen sind möglich und werden in der Schlussrechnung vergütet". Nach Ansicht des PlanetHome Chefs kann diese Klausel zu Nachteilen führen. Besser sei es, darauf zu bestehen, dass der Preisnachlass schriftlich vor Vertragsabschluss fixiert wird. Dadurch sei die Gutschrift von Anfang an kalkulierbar und der Bauherr wisse, mit welcher Einsparung er rechnen kann.