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Laufende Nebenkosten: Genaue Prüfung vor Immobilienkauf ist ratsam

(lifePR) (München/Unterföhring, )
Besitzer von Eigentumswohnungen haben in der Regel geringere Betriebskosten als Hauseigentümer, doch zu unterschätzen ist der Finanzaufwand nicht. Die anfallenden Wohn-Nebenkosten summieren sich im Laufe des Jahres zu einem ansehnlichen Betrag. Interessenten einer Eigentumswohnung sollten sich daher vor Unterschrift unter dem Kaufvertrag einen genauen Überblick über die Zusatzausgaben und deren Verteilung verschaffen.

Zunächst steht die Frage: Welche Kosten fallen an? "Neben der monatlichen Darlehensrate belasten der Unterhaltungsaufwand und die Verbrauchskosten das Haushaltsbudget des Käufers", berichtet Robert Anzenberger, Vorstand des Immobilienvermittlers PlanetHome. Typische Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung sind im Prinzip jedem bekannt und werden in der Regel einzeln, also pro Haushalt, abgerechnet. Weniger geläufig sind dagegen Ausgaben wie Versicherungsbeiträge, Grundsteuern oder Kosten für Treppenhausreinigung und Müllabfuhr. "Solche Kosten werden in Eigentumswohnanlagen von allen Besitzern gemeinsam getragen", erläutert Anzenberger.

Das gleiche gilt für unregelmäßige Ausgaben, etwa die Reparatur der Heizung, des Daches oder der Grundstücksmauer. Nicht zuletzt muss auch die Verwaltung des Objekts und die Abrechnung der Gelder bezahlt werden. "Potenzielle Käufer sollten den Gang zum Hausverwalter nicht scheuen und sich von diesem eine Aufstellung der regelmäßigen und unregelmäßigen Ausgaben zeigen lassen", rät der PlanetHome Chef. Tipp: Wer wenig Zeit hat oder unsicher ist, wer der richtige Ansprechpartner ist, der kann die Dienste eines professionellen Immobilienvermittlers in Anspruch nehmen. "Makler verfügen nicht nur über Grundriss und Kaufpreis des Objektes. Sie kümmern sich unter anderem auch um die Aufschlüsselung der Wohn-Nebenkosten und holen alle notwendigen Informationen dazu ein", erklärt Immobilienexperte Anzenberger.

Um laufende und außerordentliche Ausgaben bestreiten zu können, müssen Wohnungseigentümer monatliche Vorauszahlungen leisten. Das so genannte Hausgeld wird am Jahresende mit den tatsächlichen Kosten verrechnet. Welche Vorauszahlungen anfallen, ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan, den der Hausverwalter jährlich aufstellt. Zeichnet sich im Laufe des Jahres ab, dass die monatlichen Einzahlungen nicht ausreichen, kann die Eigentümergemeinschaft eine Aufstockung der Beträge beschließen.

Eine weitere wichtige Frage ist: Wie werden die Kosten auf die einzelnen Eigentümer umgelegt? "Ein Blick in die Gemeinschaftsordnung gibt darüber Aufschluss, denn dort findet sich der Verteilungsschlüssel", weiß Anzenberger. In der Regel erfolgt die Umlage nach dem im Grundbuch festgelegten Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Einzelne Kosten können aber auch nach der Anzahl der Wohnungen oder der Wohnfläche verteilt werden, etwa die Vergütung für den Hausverwalter. Relativ einfach ist die Erfassung der meisten Verbrauchskosten: Heizung, Strom und Wasser werden im Normalfall für jede Wohnung gesondert abgelesen.

Wie lässt sich die Kostenabrechnung prüfen? Verantwortlich für eine korrekte Aufschlüsselung und Abrechnung der Nebenkosten ist der beauftragte Hausverwalter. Er listet auf, welche Kosten genau angefallen sind und wie sich diese auf die einzelnen Parteien verteilen. Ist ein Eigentümer mit den geleisteten Zahlungen nicht einverstanden, kann er Einsicht in die Unterlagen beim Verwalter nehmen. Eine Änderung des Verteilschlüssels beziehungsweise der aufgelaufenen Kosten kann er aber nicht allein vornehmen. Dies geht nur per Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft.
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