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Maklerhilfe beim Wohnungskauf: Keine Angst vor Kaufvertrag und Notar

(lifePR) (München/Unterföhring, )
"Die Immobilie hatten wir schnell gefunden", berichtet Christine S. aus Nürnberg, "doch mit dem Kaufvertrag taten wir uns schwer". Fragen wie "Welcher Paragraph gehört hinein und welcher nicht oder wie muss eine Haftungsklausel formuliert sein, damit sie wasserdicht ist?" sind für Laien oft nur schwer zu beantworten. Zahlreiche Musterverträge hatte Familie S. im Vorfeld studiert, doch das vom Verkäufer vorgelegte Papier, wich deutlich davon ab und hinterließ viele offen Fragen. Etwas ratlos suchten sie Unterstützung bei einem Makler.

"Diesem Zustand begegnen wir oft", erklärt Robert Anzenberger, Vorstand des bundesweiten Immobilienvermittlers PlanetHome. "Die Leute möchten eine Immobilie kaufen, kennen sich aber in Vertragsangelegenheiten nicht so gut aus. Die Unterstützung eines Maklers kann in solchen Fällen Gold wert sein, schließlich betreue der Vermittler den korrekten Eigentumsübergang von Anfang bis Ende."

Ein wesentliches Element des Immobilienkaufs ist der Besuch beim Notar. Seine Mitwirkung ist in Deutschland vorgeschrieben. Der Notar nimmt quasi eine Art Treuhänderfunktion ein, die Tätigkeit ist für beide Seiten verbindlich. Eine gute Vorbereitung auf den Notarbesuch ist zwar hilfreich, da aber in der Praxis immer wieder Unklarheiten auftauchen, fühlen sich viele Käufer sicherer, wenn sie der Makler zum Notartermin begleitet.

"Grundlage des Immobilienerwerbs ist der Kaufvertrag", erläutert PlanetHome Chef Anzenberger. In der Regel erstellt der Notar einen Vertragsentwurf und sendet diesen an den Makler. Der Makler prüft das Dokument und schickt es den Vertragsparteien. Haben diese keine Einwände, wird der Notartermin festgelegt. Dort erscheinen dann Käufer und Verkäufer mit Personalausweis oder Reisepass, um den Kauf zu besiegeln. Zu Beginn des Termins liest der Notar den Vertrag noch einmal Punkt für Punkt vor. Unter Mithilfe des Maklers klären beide Parteien offene oder strittige Fragen.

Nach der Vertragsunterzeichnung geht der Eigentumsübergang in die nächste Runde. Der Notar beantragt die Auflassungsvormerkung. Dabei handelt es um einen Grundbucheintrag, der den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübergang bis zur endgültigen Eintragung im Grundbuch sichert. Zugleich wird die so genannte Grundschuld bestellt. Viele Banken fordern für die Kreditvergabe, dass sie an der ersten Stelle des Grundbuchs eingetragen werden, damit im Kreditausfall ihre Forderung über den Objektverkauf abgesichert ist. Weiterhin fordert der Notar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt an. Sie besagt, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer entrichtet hat. Außerdem beantragt er die Löschungsbewilligung. Sie erlaubt, dass die Grundschuld des bisherigen Gläubigers aus dem Grundbuch gestrichen und an deren Stelle die Bank des Käufers eingetragen wird.

Eines ist zu diesem Zeitpunkt in jedem Fall bereits geklärt: die Frage der Finanzierung. Denn der Notarbesuch sowie die Unterzeichung des Kaufvertrags ist einer der letzten Schritte beim Immobilienerwerb. "Erst wenn das Kreditinstitut grünes Licht gibt, lohnt überhaupt die Objektsuche", mahnt Anzenberger. Andernfalls laufe der Käufer Gefahr, dass der Erwerb fehl schlägt. Beide Seiten müssten dann konstatieren: "Außer Spesen nichts gewesen" - aber dass wolle letztlich niemand.
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