Warum aber hat Präsident Neugebauer in den letzten Jahren nicht dafür gesorgt, dass die fachlichen Anstellungserfordernisse für KindergartenpädagogInnen geändert wurden? Warum wurden die unzähligen Hilferufe zur Verbesserung der Rahmenbedingungen im Kindergarten und nach Anerkennung des Kindergartens als gleichwertige Bildungseinrichtung von der GÖD beharrlich ignoriert?
Weiß Herr Präsident Neugebauer nicht, dass die Pädagogische Hochschule als nachgeordnete Einrichtung des Unterrichtsministeriums ein Lehramt für KindergartenpädagogInnen nicht anbieten darf, so lange die Zuständigkeit der Kindergärten Ländersache ist und der Abschluss der BAKIP als fachliche Anstellungserfordernisse gesetzlich festgelegt ist?
Präsident Neugebauer soll seinen Worten Taten folgen lassen
Die Plattform EduCare setzt nun darauf, dass Präsident Neugebauer als Mitglied des Präsidiums der ÖVP und Vorsitzender des GÖD im Nationalrat eine Novellierung des zugrundeliegenden Bundesgesetzes vom 13. November 1968 über die „Grundsätze betreffend die fachlichen Anstellungserfordernisse für die von den Ländern, Gemeinden oder von Gemeindeverbänden anzustellenden Kindergärtnerinnen“ (BGBl. Nr. 406/1968 in der Fassung BGBl. Nr. 639/1994) einbringt.
Erst wenn die Anstellungerfordernisse für KindergärnerInnen denen von PrimarschullehrerInnen gleichgestellt sind, könnte - wie von den ExpertInnen-Kommissionen empfohlen - ein Lehramt für Primar-und/oder Elementarpädagogik an der Pädagogischen Hochschule eingerichtet werden.
Die Plattform EduCare appelliert an Herrn Präsidenten Neugebauer, die Forderung aller Sozialpartner - des ÖGB und seiner Teilgewerkschaften GÖD, gdg, vida, gpa -, der Plattform EduCare und der Berufsgruppenvertretungen der KindergartenpädagogInnen, von Trägervereinigungen wie Caritas, Diakonie, Kinder in Wien oder die St. Nikolaus-Kindertagesheimstiftung in der Erzdiözese Wien ebenso wie der Kinderfreunde nachhaltig im Nationalrat bzw. den zuständigen Gremien zu unterstützen:
Bundesweit einheitliche Mindeststandards für Kindergärten und
die akademische Ausbildung für KindergartenpädagogInnen.
Siehe:
1. Bundesgesetz vom 13. November 1968 über die Grundsätze betreffend die fachlichen Anstellungserfordernisse für die von den Ländern, Gemeinden oder von Gemeindeverbänden anzustellenden Kindergärtnerinnen, Erzieher an Horten und Erzieher an Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schüler von Pflichtschulen bestimmt sindStF: BGBl. Nr. 406/1968 (NR: GP XI RV 865 AB 1005 S. 115. BR: S. 270.) mit der Änderung BGBl. Nr. 639/1994 (NR: GP XVIII RV 1667 AB 1782 S. 172. BR: AB 4907 S. 589.)
2. Hochschulgesetz 2005, Änderung - http://www.parlament.gv.at/...
3. Universitätsgesetz 2002, Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, Änderung - http://www.parlament.gv.at/...