Derzeit ist die österreichische Versorgungssituation mit Bildungseinrichtungen für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr regional höchst unterschiedlich. Nur ein bundesweites Rahmengesetz für Kinderbildungseinrichtungen kann einheitliche hohe Standards in der Kinderbildung gewährleisten.
Im Rahmen der Plattform EduCare haben VertreterInnen von Institutionen, Interessengemeinschaften und Trägerorganisationen sowie ExpertInnen aus dem elementaren Bildungsbereich einen ENTWURF EINES BUNDESRAHMENGESETZES FÜR ELEMENTARPÄDAGOGISCHE BILDUNGSEINRICHTUNGEN ausgearbeitet, der nun den zuständigen PolitikerInnen übergeben wird.
Wir haben keine Zeit mehr!
Eltern, PädagogInnen und Träger der elementarpädagogischen Einrichtungen fordern dringend Reformen ein!
Der elementare Bildungsbereich braucht Quantität und Qualität
Der Kindergarten ist die erste Bildungsinstitution auf dem persönlichen Bildungsweg aller österreichischen Buben und Mädchen.
Die Plattform EduCare begrüßt den quantitativen Ausbau elementarer Bildungseirichtungen, um in Zukunft noch mehr Kindern die Chance auf eine erfolgversprechende Bildungslaufbahn zu geben, vermisst jedoch seit Jahren eine ernstzunehmende Diskussion zur Qualität der Kindergartenplätze!
Der 2009 vom bm:ukk herausgegebene „Bundesländerübergreifende BildungsRahmenPlan“ definiert in komprimierter Form die Grundlagen elementarer Bildungsarbeit und stellt damit eine wesentliche Maßnahme zur Sicherung der Qualität dar.
Wir brauchen ein Bundesgesetz zur Umsetzung des „Bundesländerübergreifenden BildungsRahmenPlanes“
Im Rahmen der Vereinbarung gemäß Art.15a B-VG über den „Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes“ kamen die VertragspartnerInnen überein, zur Sicherung der Qualität bundesweite Empfehlungen über Mindeststandards zu erarbeiten.
Ein erster Entwurf kam über dieses Stadium nie hinaus und das ist gut so.
Wir brauchen keine Empfehlungen, die so zu Stande kommen, dass die Bundesländer sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen. Wir brauchen ein Bundesgesetz zur Sicherung der Qualität und zur Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für Eltern, Kinder und PädagogInnen im Sinne der Anforderungen an zeitgemäße elementare Bildungsziele.
Derzeit werden in 9 Landesgesetzen unterschiedliche Qualitätsstandards betreffend Gruppengröße und Personalerfordernis, Ausstattung von Einrichtungen, Bestimmungen für das Personal und Bestimmungen für die Eltern definiert. (BMWF: Kinderbetreuung in Österreich, ÖIF 2011)
Kindergärten sind Bildungseinrichtungen
Kindergärten sind Bildungseinrichtungen und somit Teil des österreichischen Bildungssystems. Die derzeitige Zuständigkeit liegt jedoch im BM für Wirtschaft, Jugend und Familie. Wir plädieren dafür, dass Kindergärten in Zukunft dem Bildungsministerium (dzt. bm:ukk) zugeordnet werden.
HIER FINDEN SIE DEN GESAMTEN GESETZESVORSCHLAG:
http://bundesrahmengesetz.info/...