- Analyse Policen Direkt: 30 von 84 Lebensversicherern können gesetzlich vorgeschriebene Reserven nicht primär bedienen – Tendenz steigend
- Online-Schnell-Check ermöglicht erstmals Vergleich zum Vorjahr und damit den direkten Blick auf Trends
- Transparenzpflichten und Gesetze gelten für Versicherer und Run-off Plattformen
Das ist das Ergebnis der aktuellen Analyse von Policen Direkt. Die Lage ist ernst: „Unsere Analyse zeigt, dass die Belastung der Lebensversicherer stark zunimmt.“, erklärt Henning Kühl, Chefaktuar von Policen Direkt. „Mit Blick auf die Run-Off-Diskussion ist dieses Ergebnis alarmierend für einige Lebensversicherer.“
Für die Kunden besteht aktuell indes kein Grund zur Panik. Henning Kühl schränkt ein: „Die Zeiten in der es um die Höhe von Überschüssen geht, sind Vergangenheit. Heute zählt für Versicherte vor allem die Sicherheit der Garantien. Die gesetzlichen Vorgaben sind da. Hier braucht es keinen politischen Aktionismus.“ Für den Schutz habe die Versicherungsaufsicht BaFin die Einhaltung des §13 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zu gewährleisten. Im Fall eines Run-offs dürfen Versicherte nicht schlechter als vorher gestellt sein. Kühl: „Das ist Fakt. Es geht jetzt um die Einhaltung bestehender Gesetze und der damit verbundenen Verpflichtungen. Es geht hier nicht um Sentimentalitäten wie Unternehmensnamen.“
Online-Schnell-Check zur Finanzstärke: Was erwirtschaftet mein Lebensversicherer?
Um in Zeiten der Unsicherheit auf die gestiegene Nachfrage der Versicherten nach transparenten Informationen zu reagieren, bietet Policen Direkt jetzt mit dem Online-Schnell-Check den ersten entsprechenden frei zugänglichen Kennzahlen-Vergleich auf dem deutschen Markt an. Henning Kühl: „Jeder Versicherte findet hier deutliche Hinweise, wie sein Lebensversicherer wirtschaftet.“
So erhalten Versicherte im Online-Schnell-Check einen Überblick:
Szenario1 - Die Finanzstärke liegt bei über 100 Prozent: Diese sollte dauerhaft über 100 Prozent liegen. Sie gibt an, zu wieviel Prozent die Kapitalanlagen für die Garantieverpflichtungen mit gesetzlich vorgeschriebener Zinszusatzreserve (ZZR) – die sogenannte Beteiligung der Versicherten für den Rechnungszins – reichen. Checken Sie auch die Vorjahre.
Szenario2 - Die Finanzstärke liegt unter 100 Prozent: die Belastungen aus den Garantien sind damit höher als die Kapitalerträge. Dann lohnt sich ein genauer Blick in die weiteren Pflichtangaben des Lebensversicherers zur Ertragsbeteiligung und gegebenenfalls in die Solvenzberichte inklusive Solvenzquoten.
Neuregelungen und Nachholbedarf bei Transparenzpflichten
Fakt ist: Eine einzelne Kennzahl kann ein umfassendes und qualifiziertes Rating sicherlich nicht ersetzen. Gerade für Gesellschaften, die keine Ratings bestellen, liefert sie aber aufschlussreiche Einblicke. Dies gilt vor allen Dingen in Kombination der Angaben zu den Ertragsquellen mit weiteren Kennzahlen und Berichten wie den Solvenzberichten mit den Solvenzquoten und den jährlichen Standmitteilungen. Kühl: „Sämtliche Transparenzpflichten gelten für Erstversicherer wie auch für Run-off Plattformen und gewinnen immer mehr an Bedeutung. „Hier besteht aber deutlich Nachholbedarf in der Ausgestaltung. Wo bei den Standmitteilungen eine ab 2018 geltende Neuregelung einen deutlichen Fortschritt bringt, muss sich bei den Solvenzberichten zeigen, ob die nächste Ausgabe zumindest für die interessierte Fachöffentlichkeit Verbesserungen bringt.“
Mit dem Lebensversicherungsreformgesetz hat der Gesetzgeber den Versicherern die Möglichkeit gegeben, ein negatives Kapitalergebnis mit einer anderen positiven Ergebnisquelle wie zum Beispiel den Risikogewinnen und Gewinnen aus Verwaltungskosten zu subventionieren.
„Wir nehmen an, dass davon reger Gebrauch gemacht wird. Damit kann man sagen, dass Verwaltungskostengewinne immer mehr zu einem Zeichen für Finanzkraft und günstiges Wirtschaften werden“, stellt Henning Kühl fest. „Kostengünstige Versicherer können ihren Kunden zudem bereits zu Vertragsbeginn attraktive Konditionen bieten – eine Grundvoraussetzung, um weiter am Markt bestehen zu können.“
Aktuelle Nachrichtenlage kein Grund für vorzeitige Beendigung des Vertrages
Policen Direkt beobachtet, dass viele Kunden aufgrund der aktuellen Nachrichtenlage eine Kündigung ihrer Police in Betracht ziehen. „Die Nachricht, dass der Vertrag Ihres Kunden womöglich bald an eine andere Gesellschaft verkauft wird, stellt aktuell keinen hinreichenden Grund dar für die vorzeitige Beendigung des Vertrages“, erklärt Kühl. „Wenn Lebensumstände es dennoch erfordern, dann ist in jedem Fall der Verkauf der Police auf dem Zweitmarkt, bei Anbietern wie Policen Direkt, weiterhin die bessere Alternative.“
Der Online-Schnell-Check von Policen Direkt:
Policen Direkt hat für den Schnell-Check die Übersichtstabellen zur Mindestbeteiligung der Versicherten an den Erträgen zusammengestellt. Hier finden Kunden und Makler die Pflichtangaben der vergangenen drei Jahre und können damit – anders als auf der Website des Versicherers – mögliche Trends im zeitlichen Verlauf erkennen.
Die Tabelle finden Sie unter www.schnellcheck-lv.de.