Die Person wurde zur Dienststelle verbracht und dort stellte sich dann heraus, dass es sich um einen 24-jährigen Landkreisbewohner handelt. Ein Alkotest war wegen seines Verweigerns nicht möglich, nach erfolgter Blutentnahme wurde die Person ausgenüchtert.
Jetzt muss noch überprüft werden, ob er berechtigt mit dem Fahrrad unterwegs war oder es evtl. entwendet hat.