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Polizeidirektion Straubing

Vorsicht beim Autoverkauf

Ein unbekannter Käufer wollte das Auto eines Straubingers mit einem gefälschten Scheck bezahlen. Der Schwindel wurde von der Bank entdeckt. Immer wieder versuchen Betrüger durch gefälschte oder nicht gedeckte Schecks ein Opfer zu finden

(lifePR) (Straubing, )
Ein 22-jähriger Straubinger wollte im August sein Auto über eine entsprechende Plattform im Internet verkaufen. Als Kaufpreis einigte sich der junge Mann mit dem vermeintlichen Käufer auf 7000 Euro. Einige Tage später wurde ihm ein Scheck über 7000 englische Pfund zugesandt und er sollte den überzahlten Betrag dem Abholer des Autos aushändigen. Bei der Vorlage des Schecks bei der Bank wurde dieser überprüft und es stellte sich heraus, dass eine Fälschung vorlag. Der 22-Jährige erstattete Anzeige wegen versuchten Betrugs und übergab der Straubinger Kripo den falschen Scheck. Ein finanzieller Schaden ist dem Straubinger noch nicht entstanden.

Dieser Fall ist typisch für eine Betrugsmasche der letzten Jahre. In Zeiten des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sind längst auch Schecks zum Objekt der Begierde von Fälschern und Betrügern geworden.

Scheckbetrug: Käufer meldet sich auf Ihr Inserat, Käufer im Ausland, Zahlung durch überhöhten Scheck

Kaufinteressenten aus dem Ausland kontaktieren den Verkäufer und akzeptieren meist sofort den Kaufpreis. Unter einem Vorwand wird ein weitaus höherer Scheck an den Verkäufer geschickt, als das Auto kostet. Der Differenzbetrag soll dann entweder in bar übergeben oder per Bargeldtransfer überwiesen werden. Nach einigen Tagen platzt dann der zunächst gutgeschriebene Scheck. Im schlimmsten Fall sind sowohl Auto als auch der gezahlte Differenzbetrag verloren, ohne dass der Verkäufer Geld bekommt.

Niemals Bargeldtransfer

Geld-Überweisungen mittels Bargeldtransfer über Western Union, MoneyGram oder ähnliche Anbieter werden oft für einen angeblichen Treuhandservice oder den sogenannten "Scheckbetrug" missbraucht. Die Services sind jedoch vorwiegend für den Bargeldtransfer mit bekannten Personen, beispielsweise Freunde, Verwandte, gedacht. Sie sind daher nicht für die Abwicklung von Zahlungen im Online-Autohandel geeignet - auch nicht mit angeblich eingebauter zusätzlicher Legitimierung.

Sie stehen im Kontakt mit einem Kaufinteressenten

Nach dem Einstellen ihres Fahrzeuginserates erhalten Sie eine SMS oder eine E-Mail mit der Aufforderung, Kontakt zu einer europäischen Vermarktungsfirma aufzunehmen. Diese gibt vor, Kaufinteressenten zu vermitteln und verlangt eine Vermittlungsgebühr. Im Schnitt liegt diese zwischen 59 und 119 Euro, ohne dass eine Vermittlung schriftlich garantiert wird. Oft dient als Absender eine Ihnen bekannte Fahrzeugbörse oder die Dienstleistung wird angeblich vom ADAC empfohlen.

Es handelt sich hierbei um eine unseriöse Geschäftspraktik, teilweise sogar um eine Betrugsmasche von Scheinfirmen, deren Webseiten und E-Mail-Adressen bei Überprüfung nicht selten ins Leere führen. Online-Marktplätze sind bereits effiziente Mittler zwischen Verkäufer und Käufer. Es bedarf im Regelfall keiner zusätzlichen Vermittlungsfirma - selbst wenn ein potentieller Käufer mündlich zugesichert wird!
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