Der Richter am Arbeitsgericht Stuttgart, Dr. Roland Kammerer, betonte aber in seiner Urteilsverkündung, dass zwischen Porsche und VW weder zum Zeitpunkt der Verhandlungen im März 2007 noch heute bei einer Beteiligung von gut 30 Prozent der Stimmrechte an der Volkswagen AG ein Abhängigkeitsverhältnis bestand beziehungsweise besteht. Die Mitbestimmungsvereinbarung sei rechtmäßig zustande gekommen.
Holger P. Härter, der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der Porsche SE, erklärte nach der Urteilsverkündung: "Porsche beherrscht VW schon deshalb nicht, weil das Land Niedersachsen über 20 Prozent der Stimmrechte an der Volkswagen AG hält und beispielsweise im Rahmen des VW-Gesetzes auf der Seite der Arbeitnehmer steht."
Nach der Mitbestimmungsvereinbarung der Porsche SE können die Arbeitnehmer von Porsche und VW die gleiche Anzahl von Sitzen im SE-Betriebsrat beanspruchen, wobei die Stimmen entsprechend den Belegschaftszahlen gewichtet werden und die VW-Arbeitnehmer damit zukünftig ein deutliches Stimmenübergewicht haben.
Die Arbeitnehmervertreter der beiden Unternehmen hatten außergerichtlich über einen Kompromissvorschlag der Porsche SE verhandelt. Dazu erklärte der Vorsitzende des Porsche-Konzernbetriebsrates, Uwe Hück: "Bernd Osterloh und ich waren uns inhaltlich bereits einig, aber der Konzern-Betriebsratsausschuss von VW hat unseren Vorschlag abgelehnt. Der Konzern-Betriebsrat von Porsche dagegen hat dem Vorschlag zugestimmt." Sowohl Uwe Hück als auch Holger P. Härter bekräftigten, dass Porsche weiterhin großes Interesse an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den Wolfsburger Arbeitnehmervertretern hat. Selbstverständlich seien sie zu zielführenden Gesprächen bereit.
Im November vergangenen Jahres war der VW-Konzernbetriebsrat bereits vor dem Arbeitsgericht Stuttgart damit gescheitert, die Eintragung der Porsche Automobil Holding SE in das Handelsregister durch eine Einstweilige Anordnung gegen die Mitbestimmungsvereinbarung zu verhindern.