Für alle Fälle optimal versichert sein
Auf dem Versicherungsmarkt gibt es inzwischen viele Anbieter von Hundehaftpflichtversicherungen, die ihre Leistungen mit unterschiedlichem Versicherungsumfang und zu unterschiedlichen Preisen anbieten. Aus diesem Grund sollte man sich außer über die Kosten vor allem über den Umfang der Versicherung informieren, bevor man einen Vertrag unterschreibt. Der Hauptpunkt jeder Hundehaftpflichtversicherung ist derer Deckungssumme. Die Deckungssumme gibt Auskunft darüber, welchen Höchstbetrag die Versicherung an den Beschädigten bei einem Schadenfall zahlt. Empfehlenswert sind solche Tarife mit möglichst hohen Deckungssummen, was gerade bei Personenschäden nicht ohne Bedeutung ist. Wenn es zu einem Schadenfall kommen sollte, ist die Höhe der Selbstbeteiligung auch sehr wichtig. Bei Schadenersatzzahlungen muss der Versicherte immerhin einen Grundbetrag in Höhe der Selbstbeteiligung entrichten, die restlichen Kosten übernimmt dann der Versicherer. Die Selbstbeteiligungshöhe wird in dem Vertrag festgehalten und variiert in den meisten Fällen zwischen 0 und 500 Euro. Man soll aber bedenken, dass je höher die Selbstbeteiligung vereinbart wird, desto niedriger fallen die Beiträge aus. Beim Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung spielt aber nicht nur das Geld eine wichtige Rolle. Relevant ist auch der Leistungsumfang eines Tarifs. Die Police sollte nämlich nicht nur die Sach- und Personenschäden, sondern auch Vermögens- und Mietsachschäden beinhalten. Wird der Hund auch mit anderen Personen ausgeführt, sollten sie genauso über umfassenden Versicherungsschutz verfügen. Hundeführer lassen sich in Rahmen der Hundehaftpflichtversicherung mitversichern.
Schnell reagieren in einem Schadenfall
Kommt es zu einem Schadenfall, sollte man unverzüglich die Versicherung darüber in Kenntnis setzen. Das muss spätestens bis zum Ablauf von einer Woche erfolgen. Bei der Meldung sollte der Verlauf des Schadensereignisses möglichst detailgetreu geschildert werden. Gibt man falsche oder unzureichende Informationen an die Versicherung weiter, riskiert man den Verlust des Versicherungsschutzes. Das betrifft jedoch auch die beschädigte Person: Sie muss nämlich auch innerhalb von sieben Tagen ihre Ansprüche an die Versicherung melden. Am besten man verfasst die Schadenanzeige gemeinsam mit dem Geschädigten. Danach wird sie von beiden Seiten unterschrieben und an die Versicherung abgegeben.