- Nichtraucherschutz greift auch in den Gebäuden, die von der FWTM betrieben werden
- Messe Freiburg, Konzerthaus und Historisches Kaufhaus sind ab dem 1. August rauchfrei
Wenn am 1. August 2007 das neue Landesnichtraucherschutzgesetz in Kraft tritt, kommen auch auf die Besucher und Gäste der Messe Freiburg, des Konzerthauses und des Historischen Kaufhauses in Freiburg einige Veränderungen zu. In allen drei Häusern gilt ab dann, wie in allen kommunalen Gebäuden, ein generelles Rauchverbot.
Die FWTM begrüßt die Vorreiterrolle, die das Land Baden Württemberg beim Nichtraucherschutz eingenommen hat: „Mit Blick auf den Gesundheitsschutz und mit Blick auf die überwiegend nicht rauchenden Besucher unserer Veranstaltungshäuser bedeutet das Gesetz die erwartete Klarheit“, so Geschäftsführer Dr. Bernd Dallmann.
Das Rauchverbot in den Häusern der FWTM ist weit reichend: Nur bei geschlossenen Veranstaltungen kann das Rauchen mit Einschränkungen zugelassen werden. Für die Messe Freiburg heißt dies beispielsweise, dass es im Rahmen der „Plaza Culinaria“ eine „Smoker´s Lounge“ geben wird, die allerdings nicht den Belangen des Nichtraucherschutzes zuwiderlaufen darf. Außerhalb der Hallen wird bei Veranstaltungen eine Raucherzone eingerichtet.
Auch im Konzerthaus ist das Rauchen generell untersagt. Besucher können bei Konzerten auf dem Außenbalkon im 2. Obergeschoss rauchen. Veranstalter erhalten die Möglichkeit, eine „Smoker´s Lounge“ anzumieten und diese den Gästen zur Verfügung zu stellen. Bei privaten, nicht öffentlichen Veranstaltungen lässt das Gesetz Ausnahmen zu. Hier kann in Absprache mit dem Veranstalter und im Rahmen der gültigen gesetzlichen Vorgaben das Rauchen gestattet werden.
Im Historischen Kaufhaus ist das Rauchen aus Brandschutzgründen außer im Kaminsaal schon seit jeher verboten. Die FWTM stattet ihre Gebäude bis zum Inkrafttreten des Gesetzes mit Rauchverbotsschildern aus und überarbeitet ihre Hausordnungen in der gebotenen Weise.