Die Integrierte Versorgung (IV) hat als "sektorenübergreifende" Versorgungsform bislang 2.500 individuelle Verträge geschaffen, bei denen Besonderheiten zu beachten sind. Denn bei diesen IV-Verträgen ist die Berechnung der vereinbarten Leistung eine Sache, aber die richtige Verteilung auf die Leistungserbringer eine andere. Abrechnende Ärzte müssen in vielen Fällen einen Spagat bewältigen. Daraus ergeben sich unzählige Auslegungsdivergenzen, die in den Landesärztekammern, der Bundesärztekammer, aber auch bei privaten Kostenträgern zunehmend Kapazitäten binden. Alle Zeit, die für das Studieren der Vertragsinhalte, das Ausfüllen von Dokumentationsbögen, die Verwaltung und Abrechnung der IV-Verträge, das Einschreiben der Patienten und deren Information verbraucht wird, geht zu Lasten der eigentlichen ärztlichen Aufgabe und geht damit der Zuwendung der Patienten verloren. "Dementsprechend ist ein Outsourcing der Abrechnung im Bereich der Integrierten Versorgung ein wichtiger Schritt zur Optimierung nicht nur der Wirtschaftlichkeit", hebt Arno Kinnebrock als Geschäftsführer der PriA hervor.
Als Beispiel nennt er den Vertrag zur Integrierten Versorgung nach § 140 a SGB V zur weiterführenden Diagnostik und zur optimierten Nachsorge des kolorektalen Karzinoms bei Risikopersonen, den die Managementgesellschaft des Berufsverbandes Deutscher Internisten e.V. mit der Techniker Krankenkasse vor anderthalb Jahren geschlossen hat. Die Managementgesellschaft stellt die bundesweit flächendeckende Versorgung der eingeschriebenen Versicherten durch gastroenterologische und humangenetische Leistungserbringer sicher, während die PriA die Abrechnung für die derzeit insgesamt 124 teilnehmenden Gastroenterologen sowie Humangenetikzentren erstellt.
Ziel der Leistungen ist die Verbesserung der Nachsorge von an kolorektalem Karzinom Erkrankten und die Betreuung deren Angehöriger mit einer risikoadaptierten Früherkennungsstrategie nach den Vorgaben der Leitlinie zur Vorsorge, Diagnostik und Therapie des kolorektalen Karzinoms der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselerkrankungen.
Das kolorektale Karzinom ist mit 66.000 Neuerkrankungen pro Jahr eine der häufigsten bösartigen Erkrankungen in Deutschland. Die neuesten Zahlen sprechen von jährlich 29.000 Sterbefällen. Durch die Darmkrebsfrüherkennungsrichtlinie ist den Gesetzlichen Krankenkassen ein Instrument gegeben worden, die Sekundärprävention für den größten Teil der Versicherten in die Regelleistung aufzunehmen. Ein nicht unerheblicher Teil der Betroffenen erkrankt jedoch an familiären und erblichen Formen des Darmkrebses. Für diesen Personenkreis greift die Richtlinie oft aufgrund des frühen Erkrankungsalters der Betroffenen zu spät. Deshalb wurde der IV-Vertrag als eine patienten- und qualitätsorientierte Behandlung mit ausgewählten Praxen und Zentren der Spitzenqualität geschlossen.
Inhalt des Vertrages ist die Verbesserung der Servicequalität für die an der Integrierten Versorgung teilnehmenden Versicherten. Ziel des Vertrages ist die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung von Patienten mit Darmkrebs durch gestraffte Versorgungsprozesse und eine optimierte Ausschöpfung der ambulanten Versorgungsmöglichkeiten sowie eine enge Kooperation der beteiligten Leistungserbringer.
"Dieser Vertrag stellt insbesondere für Gastroenterologen und fachärztlich tätige Internisten mit gastroenterologischem Versorgungsschwerpunkt eine Möglichkeit dar, die Bedeutung und die leistungsgerechte Honorierung der gastroenterologischen Versorgung in Deutschland hervorzuheben und zu realisieren", argumentiert der Geschäftsführer des Berufsverbandes Deutscher Internisten e.V., Rechtsanwalt Helge Rühl.
Voraussetzung zur Abrechnung der Leistung durch den Leistungserbringer ist die Übermittlung der medizinischen Dokumentation der erbrachten ärztlichen Modulleistungen an die Internet-Datenbank, die als elektronische Patientenakte fungiert. "Der besondere Service für die teilnehmenden Ärzte besteht darin, dass durch die Online-Übermittlung der medizinischen Dokumentation keine weitere zusätzliche Honorarabrechnung erstellt werden muss", erläutert Rühl.
Als gemeinsamer Abrechnungsdienstleister erhält die PriA über die Online-Dokumentation einen Datensatz mit den relevanten Abrechnungsdaten, so dass die Rechnungslegung an die Techniker Krankenkasse erfolgen kann. Die an der Behandlung beteiligten Ärzte erhalten ihr Honorar direkt von der PriA.
"Gerade in den Abrechnungsmodalitäten ist die PriA ein unverzichtbarer Partner für uns geworden", bescheinigt Rechtsanwalt Rühl dem Dienstleistungsunternehmen. Aus seiner Sicht vereinfacht eine Komplettlösung in Sachen Abrechnung einer populationsgestützten oder auch indikationsgestützten Versorgung den gesamten Ablauf.
Weitere Informationen zu diesem Vertrag erhalten Sie unter www.darmkrebsvertrag.de
www.pria.de