Die beste Krankenversicherung für Existenzgründer
In Deutschland haben Selbständige die Wahl zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Da jedoch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung paritätisch auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt sind, entscheiden sich viele Selbständige für die private Krankenversicherung. Während Selbständige in der GKV beide Beitragsanteile übernehmen müssen, werden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung individuell nach Alter, Gesundheitszustand und den gewünschten Leistungen ermittelt. Gerade Existenzgründer sind oft sehr jung und erzielen ein hohes Einkommen, deshalb ist die private Krankenversicherung für sie häufig die beste Alternative. Unter http://www.1a.net/... stellt das Verbraucherportal 1A.NET umfangreiche Alternativen zur Krankenversicherung für Selbständige vor.
Umfangreicher Schutz mit der Berufsunfähigkeitsversicherung
Es gibt zahlreiche weitere Versicherungen, die man als Selbständiger abschließen sollte. Doch es sollte genau überlegt werden, welche tastächlich nötig sind, um sich lediglich gegen hohe Risiken abzusichern. Das Verbraucherportal 1A.NET informiert in einem Ratgeber umfangreich unter http://www.1a.net/... über sinnvolle Versicherungen für Selbständige.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigen Versicherungen. Bis zu 25 Prozent der Bundesbürger können aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum Rentenalter arbeiten. Die BU ist eine monatliche Rente, die ausgezahlt wird, sobald dem Beruf nicht mehr nachgegangen werden kann.
Rentenversicherung für Selbständige
Auch für den Ruhestand müssen Selbständige einenständig vorsorgen. Sie haben die Möglichkeit freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Angebote, wie die Riester-Rente können sie jedoch nicht wahrnehmen. Speziell für Existenzgründer soll die Rürup-Rente bei der Vorsorge helfen. Sie ist ein kapitalgedecktes Verfahren, welches als monatliche Leibrente angelegt ist und bietet ähnliche Leistungen, wie die gesetzliche Rentenversicherung. Die vorzeitige Auszahlung des angesparten Betrags ist jedoch vor Erreichung des 60. bzw (ab 2012) 62. Lebensjahres nicht möglich.