Der Leitgedanke des Yoga besagt, dass der Mensch nicht allein nur Körper, nur Atem oder nur Geist ist. Vielmehr sollen diese Elemente eine Symbiose eingehen. Die zahlreichen Yoga-Übungen können das Individuum zu einer körperlichen, seelischen und geistigen Einheit führen. Yoga wird in acht verschiedene Stufen unterteilt, die ausführlich auf dem Verbraucherportal 1A Krankenversicherung unter http://www.1a-krankenversicherung.de/... erklärt werden, darunter Yama, Niyama oder Asana.
Diese und weitere Stufen beschreiben bestimmte Gebote und Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel spezielle Atemübungen, verschiedene Körperübungen und Meditationen. Es gibt unterschiedliche Formen von Yoga, die jedoch alle auf dasselbe Ziel ausgerichtet sind: das unbewusste Dasein hinter sich lassen und somit inneren Fortschritt erreichen.
Eine sehr bekannte Yoga-Form ist das sehr körperbetonte Hatha Yoga. Aus ihm ist das Iyengar Yoga hervorgegangen, welches vor allem für Einsteiger geeignet ist. Mit kleinen Hilfsmitteln können sie die Übungen leichter erlernen. Das Bikram Yoga ist eine modifizierte Art und wird bei erhöhten Raumtemperaturen durchgeführt. Es gibt noch viele weitere Arten und Formen von Yoga, wie beispielsweise:
- Kundalini Yoga
- Ashtanga Yoga
- Karma Yoga
- Jnana Yoga
Beim Yoga ist vor allem die Körperhaltung von hoher Bedeutung, deshalb sollte vor allem beim Einstieg ein qualifizierter Yoga-Lehrer miteinbezogen werden. Es gibt zwar zahlreiche Bücher, CDs, DVDs und andere Anleitungen, doch falsch ausgeführte Yoga-Übungen können wirkungslos sein oder sogar Schaden anrichten.
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die präventiven Maßnahmen für Yoga Stunden oft übernommen. Doch dabei spielen die Zertifikate der Yogaschulen und Lehrer eine ausschlaggebende Rolle. Nicht bei allen Krankenkassen fallen die Kostenübernahmen gleich hoch aus, deshalb sollte immer Absprache mit der jeweiligen Krankenkasse gehalten werden. In der privaten Krankenversicherung sollte am Besten vor Vertragsabschluss nachgefragt werden, denn nicht alle Tarife beinhalten diese Maßnahme.
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