Kürzere Wartefrist für Wechsel in die PKV nutzen
Die Gesetzesänderung, die die Wartefrist verkürzt, tritt zum 31. Dezember 2010 in Kraft und ermöglicht es Angestellten, die schon 2010 die Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro Jahresbruttoeinkommen (4.162,50 Euro im Monat) überschritten, sofort zu wechseln. So sollen Wechselwillige, die zwar genug verdienten, aber noch an die dreijährige Wartefrist gebunden waren, nicht benachteiligt werden. Zu beachten ist, dass zwar Urlaubs- und Weihnachtsgeld in die Berechnung einfließen, Überstunden auf das Jahreseinkommen jedoch nicht angerechnet werden dürfen.
Bei Beitragsanpassung lohnt der Tarifvergleich in der PKV
Üblicherweise überprüft die private Krankenversicherung jedes Jahr die Wirtschaftlichkeit der Prämien und Tarife und informieren ihre Mitglieder meist im Oktober oder November über anstehende Beitragsanpassungen. Der Versicherte hat nach der Benachrichtigung vier Wochen Zeit für eine außerordentliche Kündigung. Unabhängig von Beitragsanpassungen ist bei einer ordentlichen Kündigung eine Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres oder zum Ende des Versicherungsjahres einzuhalten. Unter http://www.1a-krankenversicherung.de/... hilft ein kostenloser Vergleich der Tarife dabei, mögliches Sparpotenzial durch einen Wechsel der Krankenverischerung zu ermitteln.