Das Terminmanagement vieler niedergelassener Ärzte scheint stark davon abzuhängen, welchem Krankenversicherungssystem der Patient jeweils zuzuordnen ist. Denn: Nachweislich müssen Versicherte in privaten Krankenversicherungen (PKV) wesentlich kürzer auf einen Behandlungstermin beim Arzt warten als Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen. Der aktuellen AOK-Studie zufolge sind die Unterschiede vor allem bei den Fachärzten erheblich. Während Privatpatienten durchschnittlich 19 Tage auf einen Termin beim Kardiologen warten, müssen sich Kassenpatienten ganze 71 Tage gedulden. Auch beim Radiologen sowie beim Augenarzt erhalten lediglich PKV-Versicherte relativ zeitnah einen Termin.
Mediziner bevorzugen häufig PKV-Versicherte
Da die meisten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stark reglementiert sind, erhoffen sich Ärzte durch die bevorzugte Behandlung von Privatpatienten deutlich höhere Einnahmen. Aufgrund der unterschiedlichen Gebührenordnungen können Mediziner bei PKV-Versicherten für die gleichen Leistungen nicht selten mehr als doppelt so viel Honorar abrechnen als bei GKV-Versicherten. Die Folge: Mehr Engagement und schnellere Terminvergaben für privat Versicherte.
Bisher keine Sanktionen gegen Ungleichbehandlung
Dass gesetzlich Versicherte mitunter monatelang auf einen Facharzttermin warten müssen, ist nicht neu und ein offensichtlicher Nachteil gesetzlicher Krankenkassen. Sanktionen gegen die Ungleichbehandlung gibt es bisher nicht. Personengruppen, die vor der Wahl der richtigen Krankenversicherung bzw. vor einem Wechsel stehen, sollten die verschiedenen Leistungen, sowie Vor- und Nachtteile der zahlreichen Versicherungsmöglichkeiten genauestens abwägen. Unter http://www.1a-krankenversicherung.de/... erhalten Interessenten zum Krankenversicherungsvergleich umfangreiche und übersichtliche Informationen.