- Verkehrsbezeichnung
- Herstellerangaben
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- Zutatenverzeichnis
Allgemeine Kennzeichnungen müssen EU weit auf jeder Lebensmittelverpackung ausgewiesen werden. Produktbezogene Kennzeichnungen, beispielsweise für Eier, Diätprodukte, Eis und Milchprodukte, müssen nur auf bestimmten Lebensmitteln aufgeführt werden. Jeder Hersteller kann eigenverantwortlich und freiwillig weitere Informationen angeben, um die Konsumenten noch besser über Inhaltsstoffe aufzuklären.
Seit Jahren wird über die sogenannten Ampelsymbole der Lebensmittelkennzeichnung debattiert. Im Jahr 2006 wurde sie bereits in Großbritannien erprobt, doch bis heute konnte kein eindeutiger Erfolg bzw. Misserfolg nachgewiesen werden, da nicht alle Hersteller an der Kennzeichnung teilnahmen. In diesem Konzept sollen Fett, Salz, gesättigte Fettsäuren und Zucker in Form der Ampelfarben (rot, gelb, grün) die jeweiligen Mengen anzeigen. Dabei beschreibt grün den niedrigsten Wert und rot die höchste Menge. Dieses leicht verständliche System wurde auch in Deutschland gefordert, um für mehr Transparenz bei Lebensmitteln und für eine bewusste Ernährung der Bevölkerung zu sorgen. Das Konzept hat sich bisher aber noch nicht durchgesetzt.