"Die Politik hat mit dem AMNOG die Chance vertan, die Therapiesicherheit zu stärken und verlässliche Rahmenbedingungen für die Generikahersteller in Deutschland zu schaffen. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist jetzt gefordert, das Gesetz mit Augenmaß umzusetzen.
Da es nach Inkrafttreten des AMNOG für den Austausch eines verordneten Medikaments durch ein Rabattarzneimittel ausreicht, wenn nur noch eine zugelassene Indikation übereinstimmt, haben es ab dem 1. Januar 2011 allein die Krankenkassen in der Hand, dass ihre Versicherten auch künftig keine Arzneimittel erhalten, die nicht für die Behandlung ihrer jeweiligen Krankheiten zugelassen sind. Dieser Verantwortung für die Patientensicherheit und den Verbraucherschutz müssen sie sich stellen.
Zudem wird es weiterhin möglich sein, dass nach Wirkstoffausschreibungen im Rahmen der Arzneimittelrabattverträge alle Hersteller, die keinen Zuschlag erhalten haben, vom Markt ausgeschlossen werden. Pro Generika fordert die Krankenkassen eindringlich auf, dafür zu sorgen, dass bei künftigen Ausschreibungen
- der Anbietervielfalt Rechnung getragen wird,
- Wirkstoffe frühestens zwei Jahre nach Ablauf des Patentschutzes ausgeschrieben werden.
Überdies sind die Kassen gut beraten, wenn sie künftig maßvoller mit dem Instrument der Festbetragsanpassungen umgehen. Tun sie dies nicht, laufen sie Gefahr, dass der Wettbewerb der Hersteller untereinander zum Erliegen kommt.
In der Verantwortung bleibt aber auch der Gesetzgeber. Er hat es bislang versäumt, Klarstellungen zur Änderung der Packungsgrößenverordnung zu formulieren, die den Unternehmen den gesetzessicheren Umgang mit dieser neuen Regelung ermöglichen. So ist es unklar, ob viele sichere Arzneimittel aufgrund einer spontanen und willkürlichen Änderung der Packungsgrößenverordnung durch den Gesetzgeber ab Juli 2011 noch von der GKV bezahlt werden. Hier ist schnelles Handeln erforderlich, zumal diese Änderungen zur Basis bereits aktuell laufender Wirkstoffausschreibungen gemacht werden."