Hierzu erklärt Pro Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer:
"Ehrlich gesagt, kann ich diese Aussage von Herrn Dr. Hermann überhaupt nicht mehr nachvollziehen. Durch die Rabattverträge werden alle Hersteller, die keinen Zuschlag bekommen haben, für die gesamte Vertragslaufzeit vom Teilmarkt dieser Krankenkasse ausgeschlossen. Das hat für die Unternehmen gerade bei großen Kassen wie der AOK erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen.
Der Gesetzgeber hat diese Problematik gesehen und daher mit gutem Grund im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) festgelegt, dass Rechtsstreitigkeiten aus den Rabattverträgen nicht mehr vor den Sozialgerichten, sondern - wie bei allen anderen kartellrechtlichen Konflikten auch - vor den Zivilgerichten ausgetragen werden. Es ist nun einmal das Wesen unseres Rechtsstaats, dass unterschiedliche Rechtsauffassungen im Zweifelsfall gerichtlich geklärt werden müssen.
Die Hersteller nehmen jetzt ihr gutes Recht in Anspruch. Das muss auch der Verhandlungsführer der AOK akzeptieren, deren Marktmacht sogar größer ist als die einiger kleinerer EU-Mitgliedsstaaten. Ob es Herrn Dr. Hermann passt oder nicht: Die Spielregeln des Rechtsstaates gelten auch und gerade für das größte deutsche Kassensystem."