Die hohe Differenz zwischen dem ApU und dem AVP ist einerseits der seit 2004 geltenden Arzneimittelpreisverordnung, die die Apothekenspannen für rezeptpflichtige Arzneimittel neu geregelt hat, und andererseits der Belegung der Arzneimittel mit dem vollen Mehrwertsteuersatz geschuldet. Die Apotheke erhält für die Abgabe dieser Präparate jetzt einen variablen Apothekenzuschlag von 3 Prozent auf ihren Einkaufspreis zuzüglich eines Fixums von 8,10 Euro. Dieser "Kombi-Zuschlag", der für die Apotheken bei seiner Einführung einkommensneutral war, hat den früheren Apothekenzuschlag abgelöst, der allein vom Preis des Arzneimittels abhängig war. Diese Neustrukturierung entlastet die Krankenkassen im Hochpreissegment ganz erheblich. Die Kehrseite der Medaille: Der AVP preisgünstiger Medikamente hat zur Kompensation der Einnahmeeinbußen der Apotheken bei den hochpreisigen Arzneimitteln einen Riesensatz nach oben gemacht.
Im Doxycyclin-Beispiel errechnet sich der AVP wie folgt: Wenn der Hersteller die Packung mit 10 Tabletten zum "Festbetrags-ApU" von 42 Cent abgibt, kauft die Apotheke sie für 48 Cent ein (Großhandelszuschlag: 6 Cent). Die Apothekenspanne schlägt mit insgesamt 8,11 Euro zu Buche. Der Fiskus verlangt 19 Prozent (1,63 Euro) Mehrwertsteuer. Er kassiert damit fast viermal so viel wie der Hersteller für sein Produkt erlöst.
Auf den AVP von 10,22 Euro erhalten die Krankenkassen von den Apotheken kraft Gesetzes einen Abschlag, der derzeit 2,30 Euro beträgt. Unter dem Strich zahlen die Krankenkassen für die 10er-Packung Doxycyclin, die der Hersteller für 42 Cent in Verkehr gebracht hat, also 7,92 Euro.
Das entspricht einem Wertschöpfungsfaktor von immerhin 18,86.