Wie viele der seit 2002 geschlossenen Immobilienfinanzierungsverträge generell inkorrekt sind, kann nicht mit genauer Sicherheit gesagt werden. Die Experten des Verbraucherschutzprojektes DARLEHENSnotruf gehen aber von einer Vielzahl aus.
Geld zurück bei fehlerhaften Kreditverträgen
"Enthalten die Finanzierungsverträge unzulässige Passagen oder Formulierungen, können Kunden von den Verträgen zurücktreten und zu viel gezahlte Kosten - zum Beispiel die bereits entrichtete Vorfälligkeitsentschädigung - zurückfordern.", weiß das Team von DARLEHENSnotruf und warnt aber gelichzeitig davor, entsprechende Rückerstattungen bei den Banken auf eigene Faust einzufordern. Denn auch wenn die Rechtslage zugunsten der Verbraucher ausfiele, würden die Banken immensen Widerstand leisten und nicht einfach den Kundenbegehren nachgeben. "Nachvollziehbar, wenn allein für 80 % der Kreditnehmer der 1.800 geprüften Verträge der Verbraucherzentrale Anspruch auf Rückzahlungen besteht. Hochgerechnet auf sämtliche Verträge ab 2002, von denen mit Sicherheit eine Vielzahl anfechtbar ist, kann das für die Banken äußerst teuer werden.", meinen die DARLEHENSnotruf-Experten.
Nur mit Anwalt auf der sicheren Seite
So ist es nach Meinung des Verbraucherschutzprojektes ratsam, sich gleich professionell von einem Anwalt unterstützen zu lassen. Das spart nämlich nicht nur Zeit, sondern vor allem auch Nerven und führt zu den gewünschten Erfolgen. DARLEHENSnotruf arbeitet deshalb gleich mit einem ganzen Netzwerk auf Vertragsrecht spezialisierter Anwälte zusammen und konnte so schon vielen Kreditnehmern helfen, ihr Geld erfolgreich zurückzufordern.
Sich kostenfrei darüber informieren, ob der eigene Darlehensvertrag fehlerfrei ist oder gegebenenfalls Rückerstattungsansprüche bestehen, können sich Kreditnehmer unter info@proconcept.ag oder 0345 - 47224 3000.