Wer sein Geld aus der Lebensversicherung umverlagern oder einfach nur liquidieren möchte, hat die Möglichkeit, die Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen. Nach aktueller Rechtssprechung kann man in bestimmten Fällen sogar gänzlich vom Vertrag zurücktreten und sämtliche einbezahlte Beiträge zurückfordern - auch Jahre nach Abschluss.
Gros der Versicherungsverträge fehlerhaft
Ein Anspruch auf vollständigen Rücktritt von der Lebensversicherung besteht unter anderem dann, wenn der jeweilige Vertrag unzulässige, fehlerhafte oder unvollständige Passagen enthält. Und das ist vor allem im Bereich der Widerspruchsbelehrungen oftmals der Fall. So auch im Falle eines Kunden, der mit Unterstützung von LV-Doktor gerichtlich gegen seinen Vertrag vorging. Abgeschlossen hatte der Betroffene seine Lebensversicherung 2004 und dieselbe 2010 vorzeitig beendet. Weil nach Einschätzung der Netzwerkanwälte von LV-Doktor die verwendete Widerspruchsbelehrung gegen gängige europäische Verbraucherschutzrichtlinien verstieß, forderte der ehemalige Versicherte die komplette Rückabwicklung seines Vertrages bei seinem Versicherer. Mit Erfolg.
Versicherungsgesellschaft muss 21.700 € zahlen
Bis zum Zeitpunkt der vorzeitigen Vertragsbeendigung hatte der Versicherungsnehmer insgesamt 16.200 € an Beiträgen bezahlt, infolge der Kündigung von der Versicherungsgesellschaft jedoch lediglich einen Rückkaufswert in Höhe von 11.100 € erhalten. Aufgrund des Widerrufs muss die Assekuranz nun weitere 10.600 € auszahlen, erhält der ehemalige Kunde also insgesamt 21.700 €. Nach Meinung des Verbraucherschutzprojektes LV-Doktor dürfte es einer Vielzahl von Kunden ähnlich gehen, vor allem all jenen, die ihre Verträge nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen haben. Ob der eigene Vertrag tatsächlich angreifbar ist und sämtliche Gelder daraus zurückgefordert werden können, ist für Kunden selbst jedoch nicht nachvollziehbar.
Nur Experten ermitteln Erstattungsansprüche verlässlich und helfen bei der Durchsetzung
Hier macht sich der Gang zu einem Experten auf jeden Fall bezahlt. Denn ein auf Versicherungs- und Bankrecht spezialisierter Anwalt kann nicht nur verlässlich feststellen, ob das Vertragswerk geltende Normen erfüllt, sondern die entsprechenden Rückerstattungsansprüche auch erfolgreich durchsetzen. Einen Überblick verschaffen, wie viel Geld bereits in den Vertrag eingezahlt wurde und wie sich dieses Geld entwickeln hätte müssen, können Lebensversicherungskunden beispielsweise mit dem kostenfreien Rückkaufswertrechner.