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10.600 € Zusatzzahlung

So finden Lebensversicherungskunden heraus, ob auch ihre Verträge betroffen sind

(lifePR) (Zug, )
Lebensversicherungsverträge sind längst nicht mehr das lohnende Anlagemodell, als das sie noch vor gut einem Jahrzehnt angepriesen wurden: schmale Renditen, sinkende Überschuss- und Schlussbeteiligungen und hohe Kosten für Abschluss und Verwaltung, die einen großen Teil der Ansparbeträge fressen. Kein Wunder also, dass immer mehr Deutsche vorzeitig ihre Lebensversicherung kündigen und sich nach lohnenderen Alternativen umschauen.

Wer sein Geld aus der Lebensversicherung umverlagern oder einfach nur liquidieren möchte, hat die Möglichkeit, die Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen. Nach aktueller Rechtssprechung kann man in bestimmten Fällen sogar gänzlich vom Vertrag zurücktreten und sämtliche einbezahlte Beiträge zurückfordern - auch Jahre nach Abschluss.

Gros der Versicherungsverträge fehlerhaft

Ein Anspruch auf vollständigen Rücktritt von der Lebensversicherung besteht unter anderem dann, wenn der jeweilige Vertrag unzulässige, fehlerhafte oder unvollständige Passagen enthält. Und das ist vor allem im Bereich der Widerspruchsbelehrungen oftmals der Fall. So auch im Falle eines Kunden, der mit Unterstützung von LV-Doktor gerichtlich gegen seinen Vertrag vorging. Abgeschlossen hatte der Betroffene seine Lebensversicherung 2004 und dieselbe 2010 vorzeitig beendet. Weil nach Einschätzung der Netzwerkanwälte von LV-Doktor die verwendete Widerspruchsbelehrung gegen gängige europäische Verbraucherschutzrichtlinien verstieß, forderte der ehemalige Versicherte die komplette Rückabwicklung seines Vertrages bei seinem Versicherer. Mit Erfolg.

Versicherungsgesellschaft muss 21.700 € zahlen

Bis zum Zeitpunkt der vorzeitigen Vertragsbeendigung hatte der Versicherungsnehmer insgesamt 16.200 € an Beiträgen bezahlt, infolge der Kündigung von der Versicherungsgesellschaft jedoch lediglich einen Rückkaufswert in Höhe von 11.100 € erhalten. Aufgrund des Widerrufs muss die Assekuranz nun weitere 10.600 € auszahlen, erhält der ehemalige Kunde also insgesamt 21.700 €. Nach Meinung des Verbraucherschutzprojektes LV-Doktor dürfte es einer Vielzahl von Kunden ähnlich gehen, vor allem all jenen, die ihre Verträge nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen haben. Ob der eigene Vertrag tatsächlich angreifbar ist und sämtliche Gelder daraus zurückgefordert werden können, ist für Kunden selbst jedoch nicht nachvollziehbar.

Nur Experten ermitteln Erstattungsansprüche verlässlich und helfen bei der Durchsetzung

Hier macht sich der Gang zu einem Experten auf jeden Fall bezahlt. Denn ein auf Versicherungs- und Bankrecht spezialisierter Anwalt kann nicht nur verlässlich feststellen, ob das Vertragswerk geltende Normen erfüllt, sondern die entsprechenden Rückerstattungsansprüche auch erfolgreich durchsetzen. Einen Überblick verschaffen, wie viel Geld bereits in den Vertrag eingezahlt wurde und wie sich dieses Geld entwickeln hätte müssen, können Lebensversicherungskunden beispielsweise mit dem kostenfreien Rückkaufswertrechner.

proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG

Im Rahmen von LV-Doktor erwirbt die proConcept AG eine Vielzahl von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen und ist inzwischen mit über 80.000 Verträgen der größte Versicherungsnehmer Deutschlands (Wert über 1,7 Milliarden Euro). Wir vertreten die Auffassung, dass in diesen Verträgen noch jede Menge Geld steckt, denn die Rückkaufswerte werden häufig falsch berechnet. Daher veranlassen wir zahlreiche Klagen gegen nahezu alle Versicherungsunternehmen - mit dem Ziel der Rückabwicklung der Verträge und damit einer Erstattung aller eingezahlten Beiträge. Unsere rechtsschutzversicherten Kunden profitieren von unserem gesammelten Know-how. Ihnen stellen wir unser Anwaltsnetzwerk zur Verfügung und begleiten die Durchsetzung ihrer Ansprüche als Prozessbetreuer.

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