Im Jahr 2011 errechnete allerdings die Otto-Friedrich-Universität Bamberg in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Hamburg*, dass in jedem gekündigten Lebensversicherungsvertrag zusätzlich noch rund 4.500 € stecken. "Auch wir können diese Summe aus unserer Erfahrung bestätigen - häufig sind die nachträglich erreichten Erstattungen um ein Vielfaches höher", konstatiert Jens Heidenreich, Pressesprecher der proConcept und deren Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor, welches sich für die Rechte von Lebensversicherungskunden einsetzt. "Das Problem ist, dass Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen, von den Assekuranzen nicht transparent genug darüber informiert werden, wie sich die Rückkaufswerte konkret zusammensetzen. Somit können die Kunden natürlich auch nicht detailliert nachvollziehen, wo ihnen gegebenenfalls Gelder vorenthalten werden.", so der LV-Doktor-Pressesprecher weiter.
Unwissenheit der Kunden macht sich bezahlt für Assekuranzen
Und genau auf diese Unwissenheit der Kunden setzen die Versicherungsgesellschaften, ist sich LV-Doktor sicher. Denn ein Kunde, der vorzeitig seine Lebensversicherung kündigen möchte und nicht weiß, was ihm tatsächlich zusteht, wird auch keine Gegenmaßnahmen ergreifen, wenn man ihn mit einer wesentlich geringeren Summe abspeist. Und selbst wenn Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen und den entsprechenden Rückkaufswert von ihrem Versicherer mitgeteilt bekommen, an der Richtigkeit der Summe zweifeln, gehen die meisten Verbraucher den Weg des geringsten Widerstandes. "Wer möchte schon unnötig viel Zeit und Nerven in rechtliche Schritte investieren, um im schlimmsten Fall am Ende nur ein paar Euro mehr zu erhalten?", erklärt der LV-Doktor-Pressesprecher und fährt fort "Aber genau hier liegt ja der Hase im Pfeffer: Die Kunden wissen eben nicht, dass in den bereits gekündigten Verträgen noch Tausende Euro stecken. Oder wenn man aktuell seine Lebensversicherung kündigen möchte, die Forderungsansprüche den vom Versicherer ermittelten Rückkaufswert um bis zu 10.000 € und mehr übersteigen können."
LV-Doktor hat kostenfreien Rückkaufswertrechner für Kunden entwickelt
Die nicht ausgeschöpften, erstattungsfähigen Summen zeigen, dass es durchaus lohnt, das Geld von den Lebensversicherungsgesellschaften zurückzufordern. So ist es im operativen Tagesgeschäft von LV-Doktor längst keine Seltenheit mehr, dass dank des Einsatzes der auf Versicherungsrecht spezialisierten Netzwerkanwälte von LV-Doktor die Rückkaufswerte der betreuten Kunden um bis zu 60% erhöht werden können. Auf die Frage, wie aber Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen möchten, denn nun erfahren, welche finanziellen Ansprüche sie eigentlich haben, antwortet Heidenreich stolz "Na mit dem kostenfreien Rückkaufswertrechner von LV-Doktor. Alles, was die Kunden, die ihre Lebensversicherung und deren Rentabilität prüfen möchten, tun müssen, ist, die Pflichtfelder auszufüllen und auf berechnen klicken. Überschaubarer Zeitaufwand, unschätzbarer finanzieller Nutzen. Der Rückkaufswertrechner funktioniert übrigens auch für bereits gekündigte Verträge."
Nach Rückkaufswertprüfung nur professionell Lebensversicherung kündigen
Wenn die Kunden erst einmal wissen, was ihnen bei Kündigung tatsächlich zusteht, bzw. bei bereits erfolgter Kündigung zugestanden hätte, rät LV-Doktor, sich im nächsten Schritt professionelle Unterstützung zu suchen. Heidenreich: "Auf keinen Fall sollten Kunden auf eigene Faust ihre Lebensversicherung kündigen, hierfür gibt es Profis - nämlich die Netzwerkanwälte von LV-Doktor. Und diese wissen, wie sie den Verhinderungs- und Verzögerungstaktiken der Versicherungsgesellschaften schnell und effektiv beikommen können. So erhalten Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen möchten, höchstmögliche Erstattungen und Kunden, deren Verträge bereits abgegolten sind, endlich die Summen, die ihnen bislang vorenthalten wurden."
*Quelle: Präsentation zur Pressekonferenz der Verbraucherzentrale Hamburg: Bei Abschluss: Verlust? Milliardenschäden durch fehlgeleitete Abschlüsse von Kapitallebens- und Rentenversicherungen, 11. November 2011 Prof. Dr. Andreas Oehler, Otto-Friedrich-Universität Bamberg