Neben bereits geleisteten Rückerstattungen an ehemalige Kunden in Millionenhöhe gelang es LV-Doktor jüngst, mit den an EuGH und BGH erstrittenen Urteilen zum unbegrenzten Widerruf, den Weg für umfängliche Rückerstattungen für Millionen von Lebensversicherungskunden zu ebnen.
Policenmodell Verstoß gegen Unionsrecht
Neben der - von EuGH und BGH bereits bestätigten - Auffassung, dass die Jahresfrist in Lebensversicherungsverträgen der Jahre 1994 bis 2007 gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt, sind die Rechtsexperten von LV-Doktor der Meinung, dass das Policenmodell der deutschen Lebensversicherungsbranche im Allgemeinen nicht mit europäischen Richtlinien vereinbar ist. Nach Meinung von LV-Doktor sind deshalb alle auf Grundlage dieses Modells geschlossenen Verträge unwirksam und haben Kunden Anspruch auf die vollständige Rückerstattung sämtlicher entrichteter Prämien nebst gezogenen Nutzungen.
LV-Doktor erneut auf dem Weg zum Europäischen Gerichtshof
"Geht man davon aus, dass die nach dem Policenmodell geschlossenen Verträge unwirksam sind, haben die betroffenen Versicherungsnehmer über Jahrzehnte Beiträge ohne Rechtsgrundlage geleistet und ein begründetes Recht darauf, diese verzinst zurückzufordern.", so Jens Heidenreich, Pressesprecher von LV-Doktor.
Der juristische Beirat des Projektes bereite in diesem Zusammenhang bereits verschiedene Strategien vor, um die entsprechende Rechtsfrage nach der Europarechtskonformität mit der gleichen Vehemenz bis vor den EuGH zu kämpfen wie diejenige nach der Jahresfrist.
LV-Doktor gegen 40 Lebensversicherer vor dem Bundesgerichtshof
Bereits jetzt zeigen sich viele Richter in den von LV-Doktor betreuten Kundenverfahren äußerst entscheidungsfreudig und sprechen den Klägern oftmals bereits in erster Instanz die geltend gemachten finanziellen Ansprüche rechtskräftig zu. Doch auch diejenigen, die die Auffassung der LV-Doktor-Anwälte nicht in vollem Umfang teilen, messen der Thematik die nötige Relevanz bei und verweist die entsprechenden Fälle zur Verhandlung an den BGH. Mit der Begründung "Ob das Policenmodell als solches europarechtskonform ist, dürfte sich [...] nunmehr als Frage von grundsätzlicher Bedeutung darstellen" sind bereits mehr als 150 von LV-Doktor betreute Verfahren gegen 40 namhafte Lebensversicherer am höchsten deutschen Zivilgericht anhängig.