In einer langen Pannenserie war die Allianz vor geraumer Zeit bereits mehrmals - im Rahmen einer Sammelklage der Verbraucherschutzzentrale Hamburg - dazu verurteilt worden, ein und dieselben Verträge nachzuregulieren, weil sie verschiedene Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofes zur korrekten Ermittlung des Mindestrückkaufswertes falsch umgesetzt hatte. Im vorliegenden Fall hatte die Assekuranz nicht alle betroffenen Kunden über fehlerhaft verwendete Vertragsklauseln in ihren Verträgen in Kenntnis gesetzt.
Kunden müssen aktiv informiert werden
Verbraucherschutzzentrale sowie Stuttgarter Richter waren der Meinung, dass betroffene Kunden ein Recht darauf haben, über die Fehler informiert zu werden. Das von der proConcept initiierte Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor sieht das sogar noch etwas verschärfter. So äußert Jens Heidenreich, Pressesprecher von LV-Doktor: "Ein fehlerhafter Vertrag ist ungültig. Lebensversicherungskunden haben deshalb ein Anrecht auf die Rückabwicklung der Verträge und damit die Rückerstattung sämtlicher Gelder zuzüglich Zinsen."
Generelle Rückabwicklung für mehr als 90 Millionen Verträge möglich
Doch nicht nur im konkreten Fall der Allianz sind umfängliche Rückerstattungen möglich, befinden die Netzwerkanwälte von LV-Doktor. Immerhin sei die Mehrheit der rund 92 Millionen deutschen Lebens- und Rentenversicherungsverträge auf Grundlage intransparenter Passagen oder unter Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen geschlossen worden. "Darüber hinaus hat die Majorität der Versicherungsnehmer die Allgemeinen Vertragsbedingungen erst nach Zeichnung der Policen erhalten - ein klarer Verstoß gegen europäische Verbraucherrechte.", so der LV-Doktor-Pressesprecher Heidenreich.
Versicherer zahlen nicht ohne Weiteres - unbedingt professionelle Unterstützung nutzen
Danach gefragt, was passiert, wenn Kunden ihrer Versicherungsgesellschaft mitteilen, dass sie ihre Lebensversicherung kündigen beziehungsweise rückabwickeln möchten, eröffnet Heidenreich von LV-Doktor düstere Aussichten: "Die Versicherer werden die Kunden abwimmeln und die Rückabwicklung ablehnen - selbstverständlich." Davor könnten sich die Kunden jedoch schützen, indem sie gleich professionell über die LV-Doktor-Anwälte ihre Lebensversicherung kündigen lassen würden. Bereits Tausende Kunden haben über das Anwaltsnetzwerk von LV-Doktor ihre Lebensversicherung kündigen lassen und damit große finanzielle Erfolge erzielt. Immerhin ist LV-Doktor der Marktführer im Bereich der Kündigung und Rückabwicklung von Lebensversicherungen und hat das Modell der Rückabwicklung überhaupt erst etabliert.
Heidenreichs Fazit: "Wer also seine Lebensversicherung kündigen möchte, der kommt am besten zu uns und geht auf diese Weise sicher, seinen Vertrag bestmöglich zu verwerten. Übrigens können alle, die sich für das Thema "Lebensversicherung kündigen" interessieren, vorab mit unserem kostenfreien Rückkaufswertrechner einen Überblick darüber verschaffen, was ihnen tatsächlich zusteht."