"Die Befürchtungen von Branchenkritikern wie LV-Doktor, dass der Sicherungsbedarf, an den die Kürzungen eigentlich gebunden sind, von den Versicherungsgesellschaften doch recht frei ausgelegt wird, scheinen sich bereits jetzt zu bestätigen.", warnt Jens Heidenreich, Pressesprecher der proConcept und deren Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor. Bezug nimmt er dabei auf einen aktuellen Artikel der neuen Osnabrücker Zeitung.
Versicherer versucht unrechtmäßiges Vorgehen mit Reformgesetz zu begründen
So berichtete das Blatt jüngst über den Fall eines Mannes, dessen Lebensversicherungsvertrag bei der Huk-Coburg zum 1. August dieses Jahres zur Auszahlung fällig stand. Obwohl ihm die Versicherungsgesellschaft noch wenige Wochen zuvor eine Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 2.230 € zusagte, wies das Abrechnungsschreiben jedoch lediglich einen Betrag in Höhe von 390 € aus. Die Differenz begründete die Assekuranz auf Anfrage des Kunden mit dem Inkrafttreten des Lebensversicherungsreformgesetzes. "Netter Versuch", meint LV-Doktor-Pressesprecher Heidenreich, "und vor allem leicht zu durchschauen. Immerhin ist das Gesetz erst rund eine Woche später in Kraft getreten. Und abgesehen davon, dass der Kunde also noch zu 50 % beteiligt werden muss, sind auch künftig Kürzungen nur dann gerechtfertigt, wenn der Versicherer vorab einen Sicherungsbedarf geltend gemacht hat.", so Heidenreich von LV-Doktor weiter.
5 weiteren Lebensversicherern unterlaufen Fehler bei Auszahlung der Bewertungsreserven
Wie die Osnabrücker Zeitung schreibt, handelt es sich hierbei jedoch leider nicht um einen Einzelfall. So hat auch Finanztest jüngst darüber berichtet, dass mindestens 5 weitere Versicherer "fälschlicherweise" zu früh von den Vorteilen des Lebensversicherungsreformgesetzes Gebrauch gemacht haben. "Ein Schelm, der dahinter Böses vermutet" meint der LV-Doktor-Pressesprecher "vor allem vor dem Hintergrund der Aussage der Sprecherin des Bundes der Versicherten." So zitiert die neue Osnabrücker Zeitung Bianca Boss dahingehend, dass betroffenen Kunden durch diesen Fehler jeweils zwischen 1.000 und 3.000 € zu wenig ausgezahlt wurden. "Und die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher liegen.", ist sich das gesamte LV-Doktor-Team einig und rät allen Versicherten, deren Verträge im Sommer ausgelaufen sind oder die zu diesem Zeitpunkt ihre Lebensversicherung gekündigt haben, die Abrechnung der Assekuranzen prüfen zu lassen.
LV-Doktor macht sich erfolgreich stark für Kundenrechte und -gelder
Heidenreich rät allen, die in den Wochen vor dem 07.08.2014 ihre Lebensversicherung kündigen lassen haben, ihre Verträge von den LV-Doktor-Anwälten auf bestehende Rückerstattungsansprüche prüfen zu lassen. Und allen, die aktuell gern ihre Lebensversicherung kündigen möchten, rät er, von Anfang an die kompetente Unterstützung der LV-Doktor-Anwälte in Anspruch zu nehmen und professionell die Lebensversicherung kündigen zu lassen. "Das spart den Kunden Zeit und Nerven und sichert zudem maximale Rückerstattungen", meint Heidenreich und gibt all jenen, die sich für das Thema "Lebensversicherung kündigen" interessieren folgenden Tipp: "Mit dem kostenfreien Rückkaufswertrechner von LV-Doktor kann sich jeder vorab schnell und unkompliziert ausrechnen lassen, was ihm tatsächlich zusteht, wenn er seine Lebensversicherung kündigen lässt oder zugestanden hätte, als er sie gekündigt hat."