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BGH entscheidet erneut über gekündigte Lebensversicherungen

Versicherungsnehmer mit Verträgen von 2001 bis 2007 haben Anspruch auf mehr Geld

(lifePR) (Zug, )
Am Mittwoch, den 11.09.2013 entschied der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in zwei von LV-Doktor betreuten Verfahren erneut über die korrekte Berechnung von Rückkaufswerten bei vorzeitiger Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungen.

Ausschlaggebend waren Klauseln zur Verrechnung der Abschlusskosten in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Geklagt hatten hiergegen, mit der Unterstützung von LV-Doktor, zwei ehemalige Kunden der Iduna und der HDI-Gerling Lebensversicherung, die ihre Versicherungsverträge 2004 abgeschlossen und 2009 gekündigt hatten. Unter Berufung auf das seit 2008 gültige Gesetz, dass die Abschlusskosten bei der Berechnung des Rückkaufswertes auf die ersten fünf Jahre zu verteilen sind, forderten sie höhere Rückzahlungen von den Versicherungsgesellschaften.

Karlsruher Richter erweitern Rechtssprechung zu intransparenten und unwirksamen Klauseln

Bereits 2005 erließ der BGH ein Urteil zur korrekten Berechnung des Rückkaufswertes bei Verträgen, die unwirksame Klauseln zu Storno- und Abschlusskosten in den Vertragsbedingungen enthielten. Darin hieß es, dass dem Versicherungsnehmer im Falle einer vorzeitigen Vertragskündigung die versprochene Leistung zusteht und diese einen festgesetzten Mindestbetrag von 50 % des ungezillmerten Deckungskapitals nicht unterschreiten darf. Dieses Urteil, das sich auf Versicherungsverträge, welche in den Jahren 1994 bis 2001 geschlossen wurden, erstreckt, weitete der BGH mit seiner Entscheidung von letzten Mittwoch nun auch auf alle Verträge, die bis Ende 2007 geschlossen wurden, aus.

Teilerfolg - Mindestrückkaufswert nun auch für Verträge bis 2007

Dank der neuerlichen BGH-Urteile erhalten nun auch Versicherungsnehmer mit Policen aus den Jahren 2001 bis 2007 mindestens 50 % aller eingezahlten Beiträge zurück, wenn sie ihre Lebens- oder Rentenversicherungen vorzeitig kündigen.

Trotz dieses Teilerfolges ist der Beschluss aus Karlsruhe ein Wermutstropfen für die Netzwerkanwälte von LV-Doktor, dem Verbraucherschutzprojekt der proConcept AG.

Diese sind der Auffassung, dass im Falle der intransparenten Passagen das AGBG greifen muss - unwirksame Klauseln also komplett wegfallen und die betroffenen Versicherungsnehmer Anspruch auf die Rückerstattung aller eingezahlten Beiträge haben.

LV-Doktor arbeitet an neuer Rechtsstrategie um verbraucherfreundliches Urteil durchzusetzen

Das LV-Doktor-Team, das sich seit mehreren Jahren für die Belange und Rechte von (ehemaligen) Lebensversicherungskunden einsetzt, will sich mit diesen BGH-Urteilen nicht zufrieden geben und arbeitet bereits an einer neuen Strategie, um die deutschen Gerichte von der Notwendigkeit eines allgemeingültigen, verbraucherfreundlichen Urteils zu überzeugen. Allein, dass die Frage nach den intransparenten Klauseln und der korrekten Berechnung der Rückkaufswerte binnen 10 Monaten nach dem letzten Urteil erneut vom BGH behandelt wurde, ist dabei ein großer Erfolg. Die Rechtsfrage in der kürze der Zeit bis vor das höchste deutsche Zivilgericht zu kämpfen, glückte den Verbraucherschützern von LV-Doktor unter anderem deshalb, weil sie bereits mehrere 1000 ähnlich gelagerte Fälle betreuen. Dies wird dem Team der proConcept AG auch bei seinem weiteren Vorgehen zugute kommen, schließlich hat es mit dieser Flut an Fällen zahlreiche, nicht von der Hand zu weisende Argumente - und täglich werden mehr.

Versicherer profitieren von Unwissenheit der Kunden

Wie wichtig und notwendig es ist, endlich die Rechte der Versicherungsnehmer ausreichend zu stärken, zeigt ebenfalls eine aktuelle Analyse von Verträgen aus einer Stichprobe von Beratungsfällen der Verbraucherschutzzentrale Hamburg. Diese ergab, dass im Schnitt rund 20 % der eingezahlten Versicherungsbeiträge durch Abschluss- und Verwaltungskosten verloren gehen. Zudem sei, wenn Kunden ihre Lebens- und Rentenversicherungen vorzeitig kündigen, eine Menge Geld im Spiel. Nach Angaben der Finanzexpertin Edda Castelló profitieren die Versicherungsgesellschaften hier vor allem von der Unwissenheit der Kunden. Wenn diese nämlich ihre Nachforderungen aus falsch berechneten Rückkaufswerten nicht innerhalb von drei Jahren nach Vertragskündigung geltend machen, verjähren ihre Ansprüche. Im Schnitt lassen jährlich rund 640.000 ehemalige Kunden ihre Ansprüche verfallen - das macht ungefähr 470 Millionen Euro aus, die die Versicherungen einbehalten. Auch hier leistet das LV-Doktor-Team Verbraucherhilfe, indem es Verbraucher über die Missstände der Versicherungswirtschaft aufklärt und erfolgreich die Gelder bei den Versicherern nachfordert, die diese ihren ehemaligen Kunden vorzuenthalten versucht.

proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG

Im Rahmen von LV-Doktor erwirbt die proConcept AG eine Vielzahl von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen und ist inzwischen mit über 80.000 Verträgen der größte Versicherungsnehmer Deutschlands (Wert über 1,7 Milliarden Euro). Wir vertreten die Auffassung, dass in diesen Verträgen noch jede Menge Geld steckt, denn die Rückkaufswerte werden häufig falsch berechnet. Daher veranlassen wir zahlreiche Klagen gegen nahezu alle Versicherungsunternehmen - mit dem Ziel der Rückabwicklung der Verträge und damit einer Erstattung aller eingezahlten Beiträge. Unsere rechtsschutzversicherten Kunden profitieren von unserem gesammelten Know-how. Ihnen stellen wir unser Anwaltsnetzwerk zur Verfügung und begleiten die Durchsetzung ihrer Ansprüche als Prozessbetreuer.

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