Jens Heidenreich, Pressesprecher der proConcept und deren Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor, versucht etwas Licht ins Dunkel der Rückerstattungsansprüche zu bringen.
Sind die Versicherer zur Rückabwicklung verpflichtet?
"Ja, es ist richtig, dass es unseren Netzwerkanwälten gelungen ist, eine Rückabwicklungsverpflichtung gegen die Lebensversicherer zu erwirken", so der LV-Doktor-Pressesprecher, "und genau davon können Kunden, die vorzeitig ihre Lebensversicherung kündigen möchten, profitieren. Voraussetzung ist unter anderem, dass der jeweilige Kunde seinen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen hat." Ob die Verpflichtung zur Rückabwicklung auch für den jeweiligen Vertrag greift, muss dann jedoch von Vertrag zu Vertrag individuell geprüft werden. Fakt ist jedoch, dass ein Großteil der Lebensversicherungsverträge der genannten Zeitspanne komplett rückabgewickelt werden kann und die Besitzer Anspruch auf die Rückerstattung sämtlicher einbezahlter Prämien nebst Zinsen haben. "Einen bestehenden Rückabwicklungsanspruch feststellen und erfolgreich bei der Versicherung durchsetzen, vermag jedoch nur ein Experte", führt der LV-Doktor-Medienprofi weiter aus und rät vehement davon ab, auf gut Glück in Eigenregie bei der Versicherung vermeintliche Ansprüche geltend zu machen.
Auch ohne Rückabwicklung von hohen Rückerstattungen profitieren
Nach Ansicht von LV-Doktor sollten Kunden, die ohnehin ihre Lebensversicherung kündigen möchten, dies auch dann tun, wenn kein Rückabwicklungsanspruch besteht. Denn aufgrund der aktuellen Entwicklungen an den Gerichten und der Klärung der Rechtsfrage nach dem Policenmodell durch den EuGH, die den Lebensversicherern immer noch bevorsteht, zeigen sich viele Assekuranzen vor Gericht vergleichsbereit. "So gelang es unseren Experten bereits in einer Vielzahl von Kundenfällen, stattliche Rückerstattungen für Kunden zu erwirken, die über unsere Netzwerkanwälte ihre Lebensversicherung kündigen lassen haben. Eine Erhöhung der Rückkaufswerte um 60 % und mehr ist längst keine Seltenheit mehr.", erklärt Heidenreich stolz.