Noch vor wenigen Jahren wurden Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen als profitable Geldanlage und Altersvorsorge angepriesen. Ein Skandal, wie Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG und Initiator des Projekts LV-Doktor, findet. Denn was Kunden oftmals nicht wissen und scheinbar kompetente Versicherungsmakler gern verschweigen, ist, dass nicht der vollständige Monatsbeitrag in den Deckungsstock der Versicherung fließt. In den ersten Jahren der Versicherung - und diese können laut Verbraucherschützern durchaus eine ganze Dekade ausmachen - werden von den eingezahlten Beiträgen Vermittlungsgebühren und Verwaltungskosten abgezogen. Wollen Kunden vor dem Ende der Vertragslaufzeit ihre Lebensversicherung kündigen, fallen dazu auch noch Stornokosten an. Zwischen dem, was der Kunde monatlich einzahlt und dem, was er bei Kündigung seiner Lebensversicherung ausgezahlt bekommt, liegen Welten. Trauriges Resultat: Nahezu jeder Besitzer einer Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung macht einen Verlust von durchschnittlich 4.000 Euro.
Um Verbraucher vor Abzocke zu schützen und gegen die Taktik der konsequenten Desinformation seitens der Versicherer vorzugehen, rief Heidenreich 2005 LV-Doktor ins Leben und machte Versicherungsgesellschaften eine überdeutliche Kampfansage.
David gegen Goliath
Mit dem Ziel, Verbraucher ausreichend über kapitalbildende Versicherungsmodelle zu informieren, finanzielle Missstände aufzuzeigen und professionelle Unterstützung beim Kündigen von Lebensversicherungen zu leisten, ging Heidenreich mit seinem Team in die Offensive und konnte seither zahlreiche Erfolge verbuchen. Seine Strategie besteht in der Bündelung individueller Ansprüche vieler Versicherungsnehmer zu einer großen Anspruchsgemeinschaft. Mit einem gut organisierten Netzwerk an professionellen Anwälten kämpft LV-Doktor seither unermüdlich dafür, dass Kunden den höchstmöglichen Rückkaufswert erzielen, wenn sie ihre Lebensversicherung kündigen, de facto alle eingezahlten Beiträge zuzüglich der versprochenen Verzinsung zurück erhalten.
Was Versicherungsriesen wie der Allianz oder der Ergo anfänglich ein müdes Lächeln abgerungen haben mag, hat sich innerhalb weniger Jahre ins Gegenteil verkehrt. Längst ist LV-Doktor kein Winzling mehr. Der unermüdliche Kampf im Dienste des Verbrauchers hat sich gelohnt und zahlreichen Versicherten zu satten Rückkaufswerten verholfen. Die Erfolgsquote von LV-Doktor ist so gut wie nie. Knapp 1.400 Verfahren begleitet proConcept AG mit angeschlossenen Netzwerkanwälten vor allen denkbaren deutschen Gerichten. Und immer öfter lenken die Versicherungsgesellschaften bereits in den ersten Instanzen ein oder treten gar nicht erst zum Prozess an. Immer mehr Verfahren von Kunden, die vorzeitig ihre Lebensversicherung kündigen, werden durch sogenannte Anerkenntnisurteile beendet. Nicht nur die Versicherer sind einsichtig geworden, auch Gerichte wissen offenbar um die Brisanz der Thematik.
Mit einer Rechtsschutzversicherung gegen den Versicherer klagen
Und dass die Thematik auch zukünftig nicht an Brisanz verlieren wird, beweist §89 des Versicherungsaufsichtgesetzes. Dieser hält fest, dass im Falle einer Krise der Versicherungsgesellschaft ein Zahlungsstopp verhängt werden kann. Natürlich bleibt die Beitragspflicht des Versicherungsnehmers von dieser Regelung unberührt. Im Klartext bedeutet das, dass der Kunde zur Weiterzahlung seiner Beiträge verpflichtet wird, während man ihm die entsprechende Gegenleistung - zum Beispiel die Auszahlung der Rückkaufswerte bei Kündigung der Lebensversicherung - verwehrt. Wer angesichts des Ungleichgewichts zwischen Rechten und Pflichten, Einlagen und Auszahlungen und einem utopisch niedrigen Garantiezins von 1,75 Prozent seine Lebensversicherung kündigen möchte, sollte sich auf jeden Fall Hilfe vom Profi holen.
Mit dem Know-how der LV-Doktor-Anwälte können Sie einen bis zu 20 Prozent höheren Rückkaufswert erzielen. Mit einer Rechtsschutzversicherung steigen die Chancen auf ein schnelles Verfahren sogar noch, da viele Versicherungsgesellschaften einer weiteren Konfrontation vor Gericht aus dem Weg gehen und den Kunden erstatten, was ihnen zusteht.