Herr F. hatte im Jahre 2004 eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen, um im Alter abgesichert zu sein. Er zahlte monatlich einen Betrag von 250 Euro in seine Lebensversicherung ein. Bis er seine Aspecta Lebensversicherung kündigen wollte im Jahr 2008, hatte er 8.250 Euro eingezahlt - bekam allerdings nur einen Rückkaufswert von 1.769,49 Euro ausgezahlt. Wenn sein Guthaben angemessen verzinst worden wäre, unter Berücksichtigung einer branchenüblichen Rendite, hätte er einen Rückkaufswert von über 11.000 Euro bekommen müssen. So entstand Herrn F. ein Verlust von über 9.000 Euro. Dies wollte er sich nicht gefallen lassen und handelte.
Er reichte den Vertrag bei LV-Doktor ein - mit Erfolg
LV-Doktor betreute daher die Klage beim Landgericht Köln, um das restliche Geld von der Versicherung zurückzufordern. Diese Klage wurde abgewiesen, daher legte der zuständige LV-Doktor-Anwalt Berufung beim Oberlandesgericht Köln ein. Kurz vor der bevorstehenden Verhandlung wurde der Termin abgesagt. Grund dafür war die Annerkennung der Aspecta Lebensversicherung AG - ein Vorgehen, dass fast alle Versicherungen praktizieren. So wurde erneut wieder eine richterliche Entscheidung verhindert! Vermutet wird, dass das Gericht die Revision und/oder die Vorlage an den Europäischen Gerichtshof erwägte, daher wurde dem Beklagten das Anerkenntnis wahrscheinlich dringend angeraten. Wir konnten dadurch einen Mehrerlös von 10.500 Euro erzielen - Herr F. wird daran mit 75 Prozent beteiligt (je nach Modell unterschiedlich). Das bedeutet für Herrn F., dass er über den Rückkaufswert hinaus noch 7.800 Euro bekommt. Wir freuen uns zusammen mit unserem Kunden!
Versicherungen weiter auf Verhinderungstaktik?
In allen zukünftigen sowie laufenden Verfahren, die von LV-Doktor geführt werden, wird diese erfolgreich beendete Musterklage integriert. Denn jeder Einzelerfolg ist eine Bereicherung für die gesamte LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft auf dem Weg zu unserem gemeinsamen Ziel. Die Frage ist nur, wann sich die Versicherungen endlich einem höchstrichterlichem Urteil stellen!?
Sollten Sie eine Lebens- oder private Rentenversicherung haben, mit der Sie nicht zufrieden sind oder sogar bereits gekündigt und zu wenig ausgezahlt bekommen haben? Wenden Sie sich an uns- wir betreuen auch Ihren Prozess! Denn jeder Versicherungskunde sollte die Chance nutzen, sein Geld wieder zu bekommen.
Informationen erhalten Sie auf: www.lv-doktor.de.