Der EuGH verwies die Verhandlung der Rechtsfrage zurück an den Bundesgerichtshof, der nun zu entscheiden hat, in welchem Umfang die LV-Doktor-Kunden entschädigt werden müssen. Den vielen Betroffenen - LV-Doktor betreut immerhin rund 150.000 Geschädigte in dieser Angelegenheit, davon 5 Verfahren am EuGH, über 150 Revisionen am BGH und ca. 2.000 Verfahren an den Instanzengerichten - winken ansehnliche Rückerstattungen aus ihren Lebensversicherungsverträgen der Jahre 1994 bis 2007.
Sieben Jahre harte Arbeit haben sich gelohnt - Verträge können unbegrenzt widerrufen werden
Entgegen der Einschätzung von Bundesregierung und Versicherungsgesellschaften, die in der damaligen Gesetzgebung und den entsprechenden Vertragsklauseln keinerlei Verstoß gegen europäisches Gemeinschaftsrecht sahen, positioniert sich der EuGH auf Seiten der LV-Doktor-Kunden und hält eine zeitliche Begrenzung der Widerrufsfrist - wie sie im alten Versicherungsvertragsgesetz gehandhabt wurde - für europarechtswidrig. Die geschädigten LV-Doktor-Kunden können deshalb auch nach Ablauf der Jahresfrist ihre Lebensversicherungsverträge widerrufen und haben mehr als gute Chancen, alle eingezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen zurückzuerhalten.
Versicherern droht weitere Schlappe - Policenmodell neu auf dem Tisch
Für die Versicherungsgesellschaften, die sich in Kürze mit immensen Rückzahlungsansprüchen ihrer (ehemaligen) Kunden konfrontiert sehen, ist die Sorge vor dem Schreckgespenst Massennachregulierung damit jedoch nicht ausgestanden. Denn in ihrem Schlussantrag nahm die Generalanwältin am EuGH, Eleanor Sharpstone, auch Bezug auf das Policenmodell, wie es die deutsche Lebensversicherungsbranche zwischen 1994 und 2001 verkaufte. Dieses hatte LV-Doktor mehrfach angeprangert und dessen Übereinstimmung mit europäischen Richtlinien infrage gestellt. Die Generalanwältin äußerte sich dazu ebenfalls kritisch und sieht in den Vorschriften, die den Verkauf des Modells regelten, einen klaren Verstoß gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. Es ist davon auszugehen, dass LV-Doktor auch in dieser Frage ein allgemeingültiges und verbraucherfreundliches Urteil erreicht, wenn die deutschen Gerichte diese Frage ebenfalls dem EuGH zur abschließenden Verhandlung vorlegen.
Das könnte noch weiteren tausenden Kunden zu mehr Geld verhelfen, den Versicherungsgesellschaften hingegen - angesichts weiterer umfangreicher Rückerstattungsforderungen - den Schweiß auf die Stirn treiben.
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