Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 474495

proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG General-Guisan-Strasse 6 6303 Zug, Schweiz http://www.proconcept.ag
Ansprechpartner:in Herr Jens Heidenreich +49 345 472242030
Logo der Firma proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG
proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG

Geldsegen für Lebensversicherungskunden

Jeder vierte Vertrag kann unbegrenzt widerrufen werden

(lifePR) (Zug, )
Besitzer von Lebensversicherungsverträgen der Jahre 1994 bis 2007 können sich über klingelnde Kassen freuen. Im vergangenen Jahr entschied der Europäische Gerichtshof, dass jeder Kunde, der nicht wirksam - also falsch oder überhaupt nicht - über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde, auch noch heute von diesem Recht Gebrauch machen kann. Eine Einschränkung des Widerspruchsrechts, wie sie im deutschen Versicherungsvertragsgesetz alter Fassung enthalten ist, verstößt nämlich gegen Europarecht und ist daher unwirksam.

Infolge dessen können Verträge, die unter Anwendung entsprechender Einschränkung - also Policen der Jahre 1994 bis 2007 - unter bestimmten Voraussetzungen komplett rückabgewickelt werden. In diesem Fall haben die (ehemaligen) Kunden Anspruch auf alle eingezahlten Prämien zuzüglich Zinsen. Schätzungsweise betrifft dies jeden vierten Versicherungsnehmer.

Zehntausende Euro Rückerstattungsanspruch pro Vertrag

Da zahlreiche Policen über Jahrzehnte bedient wurden, beläuft sich die angesparte und verzinste Summe in vielen Fällen auf Zehntausende Euro. Das ist oftmals ein Vielfaches des ausgewiesenen Vertragswerkes beziehungsweise ausgezahlten Rückkaufswertes. Geld, das betroffenen Verbrauchern sicher gelegen kommt - sei es um finanzielle Engpässe zu beheben, größere Anschaffungen zu tätigen oder für Reinvestitionen in lukrative und renditestarke Anlageprodukte. Denn gerade ihren Ruf als rentable Kapitalanlage hat die Lebensversicherung vor langer Zeit eingebüßt, weshalb immer mehr Menschen vorzeitig ihre Lebensversicherung kündigen.

Vertragskündigung lohnenswerte Alternative

Hauptgründe dafür sind finanzielle Notlagen und Geldbedarf, daneben natürlich auch die schwachen Renditen, sinkende Ablaufleistungen und extrem lange Vertragslaufzeiten. Die starren Vertragsmodelle bieten Versicherten keinerlei Spielraum, das Luxemburger Urteil jedoch in vielen Fällen eine finanziell lohnenswerte Alternative. Doch wer vorzeitig seine Lebensversicherung kündigen möchte, sollte dies nicht auf eigene Faust tun.

Lebensversicherung kündigen - nur mit professioneller Unterstützung

Gut beraten und finanziell auf der sicheren Seite ist, wer Hilfe beim Experten sucht. Denn LV-Doktor unterstützt bereits seit 9 Jahren erfolgreich tausende Kunden beim Lebensversicherung kündigen und der Geltendmachung von Rückerstattungsansprüchen aus bereits gekündigten Policen. Allein im vergangenen Jahr konnten die Profis rund 2,6 Millionen Euro Nachzahlungen für Kunden erstreiten. Geld, das Verbraucher im Alleingang eher selten zurückerhalten, versuchen doch die Versicherer auf alle erdenklich möglichen Wegen, Rückzahlungen zu vermeiden.

In gekündigten Verträgen steckt noch viel Geld

Auch in bereits gekündigten Verträgen stecken oftmals noch erhebliche Summen. Deshalb prüft LV-Doktor auch bereits abgegoltene Lebensversicherungsverträge kontinuierlich auf bestehende Rückerstattungsansprüche und macht diese erfolgreich bei den Assekuranzen geltend.

So konnte jüngst für einen Kunden eine Nachzahlung von 10.000 € erzielt werden. Der Betroffene hat bei der Kündigung seines Vertrages lediglich 7.600 € Rückkaufswert von seinem Lebensversicherer ausgezahlt bekommen. Dank des Einsatzes von LV-Doktor kann sich der Kunde nun insgesamt über 17.600 € aus seinem gekündigten Vertrag freuen.

proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG

Im Rahmen von LV-Doktor erwirbt die proConcept AG eine Vielzahl von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen und ist inzwischen mit über 80.000 Verträgen der größte Versicherungsnehmer Deutschlands (Wert über 1,7 Milliarden Euro). Wir vertreten die Auffassung, dass in diesen Verträgen noch jede Menge Geld steckt, denn die Rückkaufswerte werden häufig falsch berechnet. Daher veranlassen wir zahlreiche Klagen gegen nahezu alle Versicherungsunternehmen - mit dem Ziel der Rückabwicklung der Verträge und damit einer Erstattung aller eingezahlten Beiträge. Unsere rechtsschutzversicherten Kunden profitieren von unserem gesammelten Know-how. Ihnen stellen wir unser Anwaltsnetzwerk zur Verfügung und begleiten die Durchsetzung ihrer Ansprüche als Prozessbetreuer.

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.