Bundesregierung hat Prüfung auf Rechtskonformität verhindert
Dass der Zeitpunkt der Gesetzesabstimmung zwischen Fußball-WM und Bundestagssommerpause offenbar bewusst gewählt wurde, um Kritik und öffentlichen Diskurs so gering wie möglich zu halten, ist fragwürdig genug, hat sich aber schon über viele Jahre bewährt. Dass bei der Abstimmung der Neuerungen aber dem Normenkontrollat keine Möglichkeit eingeräumt wurde, das Gesetz auf Rechtskonformität zu prüfen, könnte nun ernste Folgen haben.
Bundesregierung unter dem Diktat der Lobbyisten
Bereits die Debatte um die Provisionsoffenlegung für Makler und Vermittler hatte für erhebliches Aufsehen gesorgt. Während ein Fachgremium die Vor- und Nachteile der Offenlegung von Provisionen in einer konkreten Eurozahl abwog, hatte sich die Bundesregierung - wie so oft - längst dem Druck und Diktat der Branchenlobbyisten gebeugt und den Entwurf zu Gunsten einer Provisionskennziffer abgeändert. Heißt konkret: Statt die fällige Provisionssumme für den zu schließenden Vertrag konkret zu benennen, gibt die Provisionskennziffer nun Aufschluss darüber, zu welchem Prozentsatz die Provision die vermeintliche Rendite schmälert. Blödsinn, findet LV-Doktor und sieht das Reformgesetz als kläglichen Versuch, die Branche aus der selbstverschuldeten Krise zu führen. "Das Reformgesetz vermag dies jedoch nicht zu leisten und das Modell Lebensversicherung wird über kurz oder lang kläglich scheitern, solange die Konzerne diese Produkt nur zum eigenen Nutzen missbrauchen. Selbst BaFin-Chef Hufeld macht daraus offensichtlich längst keinen Hehl mehr, wenn er die Lebensversicherung öffentlich als Auslaufmodell bezeichnet", meint Jens Heidenreich, Pressesprecher von LV-Doktor.
Krisensanierung auf Kosten der Kunden muss Einhalt geboten werden
Aber wie sollten Lebensversicherungskunden auf die aktuellen Entwicklungen angemessen reagieren? "Ganz einfach", meint der LV-Doktor Pressesprecher "vor allem diejenigen Kunden, die ohnehin seit geraumer Zeit ihre Lebensversicherung kündigen möchten, sollten dies nun tatsächlich tun. Vor allem vor dem Hintergrund, dass sie einen Großteil der in absehbarer Zeit stark schmelzenden Bewertungsreserven noch bis Dezember retten können."
Schlechte Aussichten für Ablaufleistungen ab 2015
So erhielt jüngst das Portal Finanztip.de auf Anfrage bei GdV und Bundesfinanzministerium die Information, dass aktuell nur die freien Bewertungsreserven gekürzt werden. Das bedeutet, Kunden, die noch bis 1. Dezember dieses Jahres ihre Lebensversicherung kündigen, bekommen die Mindest- und Sockelbeteiligungen noch ausgeschüttet, weil diese größtenteils in den Jahresdeklarationen der Versicherer für 2014 festgelegt sind. "Wer also sichergehen möchte, dass er die Ablaufleistung erhält, die ihm zusteht, sollte jetzt tatsächlich prüfen, ob es infrage kommt, die Lebensversicherung kündigen zu lassen", befindet LV-Doktor. "Ab Januar 2015 wird es für Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen, noch schwieriger, einen angemessenen Rückkaufswert beziehungsweise eine angemessene Ablaufleistung zu erzielen, als ohnehin schon", gibt LV-Doktor zu bedenken.
Wer seine Lebensversicherung kündigen und sich nicht einfach mit der Erstattung des Rückkaufswertes zufrieden geben möchte, sollte sich jetzt unbedingt mit LV-Doktor in Verbindung setzen und sich über alle Optionen unverbindlich informieren lassen.