Nach Ansicht des Prozessbetreuers sind alle Verträge, die nach dem Policenmodell zustande gekommen sind, unwirksam. Infolgedessen steht allen Betroffenen eine vollständige Rückabwicklung entsprechender Verträge zu - so die Auffassung von LV-Doktor.
Kunden Leidtragende fehlerhafter Rechtssprechung
Weil das deutsche Policenmodell gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoße, haben Versicherungsnehmer über Jahrzehnte Beiträge ohne Rechtsgrundlage geleistet, so Jens Heidenreich, Pressesprecher der proConcept. Wenn Verbraucher nun vorzeitig ihre Lebensversicherung kündigen möchten, haben sie ein Recht darauf, diese vollständig zu widerrufen und alle eingezahlten Beträge zuzüglich der entgangenen Nutzungen - also eine angemessene Verzinsung - zurückzuerhalten. Auch, wenn ein vom EuGH angestrengtes Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik schließlich dazu führte, dass das Policenmodell mit Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes 2008 abgeschafft wurde, dürften Verträge aus dem genannten Zeitraum nicht benachteiligt werden, so Heidenreich weiter.
"Frage von grundsätzlicher Bedeutung"
Die LV-Doktor-Anwälte konnten bereits für eine Vielzahl von Kunden, die über den Prozessbetreuer ihre Lebensversicherung kündigen lassen haben, stattgebende Urteile und umfängliche Anerkenntnisse erzielen. Und auch wenn noch nicht alle Richter die Argumentation des Verbraucherschutzprojektes teilen, misst die deutsche Justiz der Rechtsfrage mittlerweile endlich die nötige Tragweite bei. In Konsequenz verweisen sie entsprechende Fälle mit der Begründung "Ob das Policenmodell als solches europarechtskonform ist, dürfte sich [...] nunmehr als Frage von grundsätzlicher Bedeutung darstellen.", zur Klärung an das höchste deutsche Zivilgericht, den BGH.
132 Verfahren gegen 41 Lebensversicherer - es drohen Milliarden Rückforderungsansprüche
Mittlerweile konnte LV-Doktor bereits über 130 Verfahren bis in die dritte Instanz boxen und somit auf eine höchstrichterliche Klärung der grundlegenden Rechtsfrage drängen. Teilt der BGH die Auffassung der LV-Doktor-Anwälte, könnte das die 41 Assekuranzen, aber auch alle anderen deutschen Lebensversicherer, teuer zu stehen kommen, entstünden doch auf diese Weise Rückforderungsansprüche in Milliardenhöhe. Bereits im vergangenen Jahr hatte sich Eleanor Sharpston, Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof, sehr kritisch zum Policenmodell geäußert.
Noch vor der Entscheidung Lebensversicherung kündigen?
Wer ohnehin plant, vor Erreichen des Laufzeitendes seine Lebensversicherung kündigen zu lassen, sollte jetzt tatsächlich handeln. Zwar ist fraglich, wie der BGH letztlich zu der aufgeworfenen Rechtsfrage Stellung nimmt, es ist jedoch davon auszugehen, dass ein vermeintliches Urteil nicht ohne Einschränkungen auskommt. Auf der sicheren Seite ist dann, wer bereits seine Lebensversicherung kündigen lassen hat.
Der Prozessbetreuer LV-Doktor empfiehlt dabei: Auf keinen Fall allein Lebensversicherung kündigen. Die Versicherungsgesellschaften versuchen sonst mit fadenscheinigen Argumenten, die Zahlungen zu schmälern oder ganz zu verhindern. Ein Profi weiß diesen Tricks erfolgreich beizukommen.