Am 7. Mai gab der BGH nun bekannt, dass Besitzer von Lebensversicherungsverträgen der Jahre 1994 bis 2007 diese auch nach Jahren noch wirksam widerrufen können, wenn sie bei Vertragsschluss nicht oder nicht ausreichend über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Rund ein Viertel aller Lebensversicherungsverträge der genannten Zeitspanne sind von diesem Urteil betroffen.
Ein Meilenstein für den Verbraucherschutz
Das Urteil ist ein großer Erfolg für die Netzwerkanwälte von LV-Doktor, denn bislang ist es niemandem gelungen, die Frage nach der Jahresfrist so erfolgreich zu thematisieren und ein umfangreiches, verbraucherfreundliches Urteil zu erkämpfen. „Erstaunlich ist vor allem, dass die Richter unsere Forderungen zu 100 % umgesetzt haben“, freute sich Jens Heidenreich, Pressesprecher der proConcept AG und deren Erfolgsprojekt LV-Doktor.
Allianz gibt sich gelassen – eine Farce?
Die Allianz hingegen betonte auf ihrer Hauptversammlung – die am selben Tag der Urteilsverkündung stattfand - mehrfach, dass das BGH-Urteil, mit Ausnahme des Fall Endress, die eigenen Verträge kaum tangiere, weil man die Kunden stets ausreichend über ihr Widerrufsrecht belehrt habe. Sollten tatsächlich weitere Kunden betroffen sein, wären dies nur marginale Ausnahmen, so ein Sprecher der Allianz.
Merkwürdig ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass dieselbe Allianz in den nun entschiedenen Verfahren an BGH und EuGH ausgiebig darüber referierte, dass von der Rechtsfrage der Jahresfrist insgesamt 108 Millionen Versicherungsverträge mit einem eingezahlten Beitragsvolumen von 400 Milliarden Euro betroffen seien. Davon entfielen allein 9 Millionen Verträge mit 62 Milliarden Euro vereinnahmten Beiträgen auf die Allianz – Gelder, die nun möglicherweise zu großen Teilen an die Kunden erstattet werden müssten.
Ob Kunden zu den rund 9 Millionen Allianz-Einzelfällen gehören, die ihren Lebensversicherungsvertrag unbegrenzt widerrufen und alle einbezahlten Gelder zurückfordern können, sollten diese umgehend von einem Fachmann prüfen lassen. Denn Fakt ist, der Versicherungsriese wird auch diesmal verschiedene Argumentationsstrategien fahren, um Kunden den Wind aus den Segeln zu nehmen. Das kann jedoch nicht passieren, wenn diese sich von Anfang an professionell vertreten lassen.
Wermutstropfen Risikoprämien
Ganz ohne Einschränkung kommt aber auch dieses Urteil leider nicht aus. So verwies der BGH das Verfahren an die Vorinstanz zurück, damit diese klären kann, ob die Versicherer im Falle des Widerrufs ihren Kunden den geleisteten Risikoschutz in Rechnung stellen dürfen und wenn ja, in welcher Höhe die Risikoprämien anzusetzen sind. „Für uns ist diese Entscheidung gleich in zweierlei Hinsicht inakzeptabel beziehungsweise inkonsequent“, äußerte sich der LV-Doktor Pressesprecher Heidenreich dazu.
Fallrückzieher verschafft Versicherern Zeit
So befinden die Netzwerkanwälte von LV-Doktor, dass das höchste deutsche Zivilgericht die Frage nach den Risikoprämien durchaus selbst hätte entscheiden und damit einen bürokratischen Marathon verhindern können. „Es ist mehr als wahrscheinlich, dass das Urteil der Vorinstanz nicht das Ende der Fahnenstange ist, sondern danach erneut dem BGH oder eventuell sogar dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird.“, konstatiert Heidenreich und führt weiter aus „Mit dem Rückverweis an die Vorinstanz wurde den Versicherungsgesellschaften wieder einmal Zeit verschafft.“
Das Hauptproblem sehen die Rechtsexperten von LV-Doktor grundsätzlich in einem möglichen Kostenabschlag für den Risikoschutz. Denn wieso soll dem Kunden etwas finanziell angelastet werden, das er nicht einmal in Anspruch genommen hat? Zumal nach einem Widerspruch beziehungsweise der kompletten Rückabwicklung der Vertrag als überhaupt nicht zustande gekommen gilt?
Im Neu-Verfahren am OLG Stuttgart wolle man deshalb sehr genau und differenziert hinschauen und die Gerichte auf alle möglichen Fallstricke hinweisen, die mit einer derartigen Gegenrechnung neu entstehen, teilte der Pressesprecher von LV-Doktor mit.
Jetzt Geld zurückfordern lohnt sich
Auch wenn noch einige Details – zum Beispiel in Bezug auf die Risikoprämien – zu klären sind, empfiehlt LV-Doktor bereits jetzt, den eigenen Lebensversicherungsvertrag auf die Anwendbarkeit des Urteils prüfen zu lassen. Denn viele Versicherer zeigen sich schon jetzt vergleichsbereit, was bedeutet, dass betroffene Kunden sehr schnell ihr Geld zurück erhalten. Nur davon, auf eigene Faust Geld zurück zu fordern, raten die Rechtsprofis von LV-Doktor dringlich ab. Denn viel zu oft lassen sich Laien von den Verhinderungstaktiken und Regulierungsverschleppungen der Assekuranzen abschrecken. Da passiert es schnell, dass Kunden klein beigeben und sich mit viel weniger Geld zufrieden geben, als ihnen tatsächlich zusteht. Experten wie LV-Doktor wissen dies jedoch zu verhindern und erfolgreich das Höchstmögliche aus den Verträgen herauszuholen.