LV-Doktor, das erfolgreiche Verbraucherschutzprojekt der proConcept, das die Rechtsfrage nach der Jahresfrist initiiert und bis vor den Europäischen Gerichtshof geklagt hat, betreut dazu bereits tausende Kunden, die in den nächsten Wochen und Monaten von den positiven Entscheidungen der Gerichte profitieren.
Amtsgericht Lichtenberg verurteilt Gothaer zu umfänglichen Rückzahlungen
So erhält beispielsweise ein LV-Doktor-Kunde aus Berlin nun alle eingezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der Kunde, der im Jahr 2006 eine Kapitallebensversicherung bei der Gothaer abschloss, widersprach - unterstützt von LV-Doktor - 2013 dem Zustandekommen des Vertrages und forderte sein eingezahltes Geld zurück. Der Grund: Der ehemalige Versicherungsnehmer wurde bei Vertragsschluss nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht informiert, die Jahresfrist, wie sie in § 5a des alten Versicherungsvertragsgesetzes geregelt ist, damit gar nicht erst in Lauf gesetzt. Dies sah auch das zuständige Gericht so und verurteilte die Assekuranz, im Hinblick auf die Entscheidung der Luxemburger Richter, zur Auszahlung sämtlicher geleisteter Prämien zuzüglich Zinsen.
Nahezu jeder vierte Lebensversicherungsvertrag betroffen
So wie dieser LV-Doktor-Kunde dürften Millionen anderer deutscher Lebensversicherungskunden ebenfalls betroffen sein. Denn nach Schätzungen von Experten und Branchenkennern wurde nahezu jeder vierte Lebensversicherungsvertrag der Jahre 1994 bis 2007 auf Basis unzureichender Widerrufsbelehrung geschlossen.
Nach Aussagen der Versicherungswirtschaft seien davon nur wenige Verträge betroffen - laut Allianz der eigene Bestand von dem Urteil so gut wie gar nicht tangiert. Edda Castelló (Verbraucherschutzzentrale Hamburg) hingegen bestätigt in einem Interview mit der Tagesschau, dass das Ausmaß des Urteils noch gar nicht abzuschätzen ist und Millionen Verträge betreffen könnte. Versicherungsnehmer als Einzelpersonen hatten bislang kaum die Möglichkeit, die Verträge richtig zu prüfen. Und diese Möglichkeit will die proConcept im Rahmen des Projektes LV-Doktor bieten.
Kunden sollten jetzt Ansprüche geltend machen
Verbraucher, die ihre Lebensversicherungsverträge aus den Jahren 1994 bis 2007 bislang aus Angst vor zu geringen Rückkaufswerten nicht vorzeitig kündigen wollten, sollten dies nun tun. Denn nie standen die Chancen besser, alle eingezahlten Beiträge nebst Zinsen zurückzuerhalten. Auch Besitzer bereits abgegoltener Verträge haben gute Aussichten, noch mehr Geld aus ihren Altverträgen zurückzuerhalten. Aber: Gerade weil die Versicherer sich mit flächendeckenden Nachzahlungsansprüchen konfrontiert sehen, werden sie alle Möglichkeiten nutzen, die Zahlungen zu umgehen, zu verzögern etc. Deshalb sollten (ehemalige) Kunden ihre Belange in professionelle Hände geben und bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche auf kompetente Unterstützung vertrauen.
LV-Doktor ist einer der führenden Experten auf dem Gebiet der Kündigungs- und Rückabwicklung bei Lebensversicherungsverträgen und kämpft seit 9 Jahren erfolgreich dafür, dass Kunden ihre Gelder erhalten.