Der ehemalige Lebensversicherungskunde Endress, der seinen 1998 geschlossenen Lebensversicherungsvertrag bei der Allianz widerrufen und alle einbezahlten Prämien nebst gezogenen Nutzungen von der Assekuranz zurückgefordert hatte, klagte sich mit dem Verbraucherschutzprojekt und Prozessbetreuer LV-Doktor 2013 erfolgreich bis vor den Europäischen Gerichtshof. Nun, wenige Monate nachdem der EuGH den Fall zur Klärung der nationalen Rechtsfolgen an den BGH zurück verwies, gelang den LV-Doktor-Anwälten ein spektakulärer Erfolg, von dem nicht nur der ehemalige Allianz-Kunde, sondern Millionen Versicherungsnehmer der Jahre 1994 bis 2007 profitieren.
Oberlandesgericht Stuttgart muss Verfahren wieder aufrollen
Am 7. Mai verkündete der Bundesgerichtshof, dass Lebensversicherungsverträge der genannten Zeitspanne unter bestimmten Umständen auch nach Jahren noch wirksam widerrufen werden können. Gleichsam nahmen die Karlsruher Richter das Oberlandesgericht Stuttgart in die Pflicht, das einst abgewiesene Verfahren Endress' wieder aufzunehmen. Im Zuge dessen müssen die zuständigen Richter nun klären, in welcher Höhe dem Kunden Zinsansprüche zustehen beziehungsweise dieser gegebenenfalls finanzielle Abstriche für den gewährten Risikoschutz hinnehmen muss, wie auch Stiftung Warentest aktuell berichtet.
Musterverfahren entscheidet über Millionen Verträge
Die von LV-Doktor im Rahmen der Prozessbetreuung von Walter Endress erzielten EuGH- und BGH-Urteile ebnen den Weg für Millionen Versicherungsnehmer, umfängliche Rückerstattungen geltend zu machen. Darüber hinaus beweist die erreichte Prozess-Wiederaufnahme, dass Kunden - richtig und professionell unterstützt durch die Rechtsexperten von LV-Doktor - auch trotz Misserfolgen in unteren Instanzen sehr gute Chancen auf die richterliche Anerkennung ihrer Forderungen haben.
Wer sich also bislang zu geringe Erfolgschancen ausgerechnet und deshalb weitere rechtliche Schritte unterlassen hat, sollte dieser Tage unbedingt Kontakt zum Prozessbetreuer LV-Doktor aufnehmen und sich über alle Möglichkeiten unverbindlich informieren lassen.