Bereits 2012 und 2013 war immer wieder der Ruf der Versicherungsbranche laut geworden, die Beteiligung ausscheidender Kunden an den Bewertungsreserven in Höhe von 50 % endlich abzuschaffen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf, der seinerzeit vor allem auf Drängen der Lobbyisten verfasst wurde, scheiterte jedoch schließlich am Bundesrat.
Regierung will Konzerne unterstützen
Das zu verabschiedende Gesetzespaket soll nun zahlreiche Veränderungen mit sich bringen, die entscheidensten jedoch hinsichtlich der Abschaffung der Bewertungsreserven in der jetzt geltenden Form. Diese sei erforderlich, um die Versicherungskonzerne in der aktuell schlechten Finanzmarktsituation zu stützen. Schlechte Aussichten für Versicherte also, deren Verträge weiterlaufen, denn diese müssen sich dann neben den ohnehin mageren Renditen auch mit sehr schmalen bis gar keinen Reserven-Beteiligungen zufriedengeben.
Trotz milliardenschwerer Rücklagen werden Kunden mit Kleingeld abgespeist
Fazit: Der einzelne Kunde hat jahrelang sein Geld angelegt und damit der Versicherung zur Verfügung gestellt, damit diese daraus Rücklagen in Milliardenhöhe schaffen kann. Als Dankeschön wird er dafür sprichwörtlich mit einem Butterbrot (bestenfalls seinen eingezahlten Beiträgen nebst Minirendite) abgespeist, während die Löwenanteile der Gewinne bei den Versicherern bleiben. Da wundert es wenig, wenn Kritikern angesichts dieses Vorgehens das Wort Enteignung in den Sinn kommt...
Hart trifft die geplante Gesetzesänderung natürlich auch diejenigen Kunden, deren Verträge in diesem oder nächsten Jahr auslaufen. Diese müssen nämlich mit merklichen Verringerungen der Ablaufsummen rechnen.
Wer hilft den Versicherungskunden? Verluste zulässig?
Für ihr Entgegenkommen - gerade hinsichtlich der Bewertungsreserven - will die Bundesregierung den Versicherern einige Repressalien auferlegen. Bleibt jedoch abzuwarten, ob und wie diese umgesetzt werden. Denn ob die Gesellschaften sich freiwillig darauf einlassen, die eingesparten Gelder nicht an Aktionäre auszuzahlen oder im Nirwana der Konzernstrukturen verschwinden zu lassen, ist mehr als fraglich.
Fraglich ist indes auch, wer den Kunden hilft. Müssen diese die Verluste hinnehmen? LV-Doktor, das erfolgreiche Verbraucherschutzprojekt der proConcept, sagt nein. Im Gegenteil.
Ausstieg aus der Versicherung vielfach lohnenswert
Kunden sollten dieser Tage ernsthaft prüfen, ob es nicht sinnvoller ist, die Lebensversicherung kündigen zu lassen. Denn auch eine Abschaffung der Bewertungsreserven ist kein Allheilmittel für die Branche oder Garant für deren Solvenz, so die Experten von LV-Doktor. Wer nicht tatenlos zusehen möchte, wie das eigebrachte Kapital immer weiter schrumpft, kann vorzeitig seine Lebensversicherung kündigen. Dies ist nach LV-Doktor sogar in vielen Fällen eine lohnende finanzielle Alternative.
Unbedingt zu Hause nachrechnen, ob sich der Versicherungsvertrag wirklich lohnt
Jeder Versicherungsnehmer kann dabei selbst prüfen, wie gut sich sein Investment entwickelt hat beziehungsweise noch entwickeln wird. Dazu muss er lediglich sämtliche Beiträge von Vertragsbeginn bis heute addieren und mit dem mitgeteilten Rückkaufswert vergleichen. In vielen Fällen dürfte das Ergebnis ernüchternd ausfallen. Addiert man nun noch sämtliche Beiträge hinzu, die bis zum geplanten Laufzeitende noch eingezahlt werden müssen, um die Ablaufleistung garantiert zu erhalten, dürfte das Ergebnis noch frustrierender sein. Vor allem, wenn man bedenkt, dass nur die Versicherungssumme wirklich garantiert ist - Überschussbeteiligungen und Bewertungsreserven sollen ja abgeschafft werden...
Lebensversicherung kündigen und alle Beiträge nebst Zinsen zurückerhalten
Wer ohnehin seit geraumer Zeit seine Lebensversicherung kündigen möchte, sollte die Gelegenheit jetzt beim Schopfe packen, rät LV-Doktor. Weil eine Vielzahl von Verträgen, die nach dem Policenmodell zustande gekommen sind, nach Auffassung des Prozessbetreuers unwirksam sind, können betroffene Kunden die Verträge vollständig rückabwickeln. Heißt konkret, die Kunden haben Anspruch auf alle eingezahlten Beiträge nebst Zinsen, wenn sie ihre Lebensversicherung widerrufen und sich nicht von den fadenscheinigen Argumentationen der Lebensversicherer abschrecken lassen. Auch zahlreiche Kunden, die bereits vor geraumer Zeit ihre Lebensversicherung kündigen lassen haben, sind davon betroffen und haben oftmals noch Anspruch auf Tausende Euro zusätzliche Erstattungen.
Gerade bei den Verträgen, die Jahrzehnte lang liefen oder immer noch laufen, betragen die angesparten und erstattungsfähigen Summen (über den normalen Rückkaufswert hinaus) meist Zehntausende Euro.
LV-Doktor rät deshalb nicht nur aktive Policen sondern auch bereits beendete und abgegoltene Verträge von Fachleuten auf Rückerstattungsansprüche prüfen zu lassen.